Arbeitsumgebung
Gefahrenbereich
Beförderung von Personen
BA EW100 de* 1.3 * ew100_13_200a.fm
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Der Fahrer ist gegenüber Dritten verantwortlich.
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Vor Arbeitsbeginn sich mit der Arbeitsumgebung vertraut machen.
Dies gilt z.B. für:
- Hindernisse im Arbeits- und Verkehrsbereich
- Absicherungen der Arbeitsumgebung gegenüber dem öffentlichen
Verkehrsbereich
- Tragfähigkeit des Bodens
- Vorhandene Frei- und Erdleitungen
- Besondere Einsatzbedingungen (z.B. Staub, Dampf, Rauch, Asbest)
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Die maximalen Abmessungen des Fahrzeuges und des Anbaugerätes
müssen dem Fahrer bekannt sein – siehe Technische Daten.
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Ausreichenden Abstand halten (z.B. Gebäude, Baugrubenrand).
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Bei Arbeiten in Gebäuden / geschlossenen Räumen achten auf:
- Decken- / Durchfahrtshöhe
- Breite von Ein- / Durchfahrten
- Decken- / Bodenhöchstbelastung
- Ausreichende Raumbelüftung (z.B. Gefahr einer Kohlenmonoxidver-
giftung)
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Vorhandene Sichthilfen verwenden, um den Gefahrenbereich im Auge
zu behalten.
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Bei schlechter Sicht und Dunkelheit vorhandene Arbeitsbeleuchtung
einschalten und sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer dadurch nicht
geblendet werden.
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Ist die vorhandene Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs für eine
sichere Durchführung der Arbeit nicht ausreichend, Arbeitsplatz
zusätzlich ausleuchten.
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Aufgrund heißer Maschinenteile zu leicht entzündlichen Stoffen ausrei-
chend Abstand halten (z.B. Heu, trockenes Laub).
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Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch die
Bewegungen des Fahrzeuges, des Anbaugerätes und / oder durch
Ladegut gefährdet sind.
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Zum Gefahrenbereich gehört auch jener Bereich, der durch herabfal-
lendes Ladegut, eine herabfallende Einrichtung oder herausgeschleu-
derte Teile erreicht werden kann.
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In unmittelbarer Nähe von Gebäuden, Gerüsten oder sonstigen festen
Bauteilen den Gefahrenbereich ausreichend erweitern.
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Gefahrenbereich absperren, wenn ein ausreichender Sicherheitsab-
stand nicht eingehalten werden kann.
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Beim Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich - Arbeit sofort
einstellen.
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Die Mitnahme von Personen ist mit dem Fahrzeug NICHT erlaubt.
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Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anbaugeräten / -werkzeugen
NICHT erlaubt.
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Die Mitnahme von Personen ist auf / in Anhängern NICHT erlaubt.
Sicherheit 2
2-5