5 Bedienung
5.15 Endgültige Stilllegung
Entsorgung
5-74
Alle im Fahrzeug verwendeten Betriebsmittel unterliegen besonderen
Bestimmungen. Die verschiedenen Materialien sowie Betriebs- und
Hilfsstoffe getrennt und umweltgerecht entsorgen.
Die Entsorgung darf nur durch eine autorisierte Fachwerkstatt
vorgenommen werden. Nationale und regionale Bestimmungen für die
Entsorgung einhalten.
Umwelt
Umweltschädigende Abfälle dürfen nicht ins Erdreich oder in Gewässer
gelangen und müssen umweltgerecht entsorgt werden.
Ist das Fahrzeug nicht mehr zur bestimmungsgemäßen Verwendung
vorgesehen, sicherstellen, dass das Fahrzeug nach den nationalen und
regionalen Bestimmungen stillgelegt bzw. außer Betrieb genommen und
entsorgt wird.
•
Die Verwertung des Fahrzeugs muss nach dem zum Zeitpunkt der
Verwertung gültigen Stand der Technik erfolgen.
BA E14 track de* 1.1 * E14_b510.fm