DE
Allgemeine Sicherheitshinweise
Lebensgefahr durch
Stromschlag
Brandgefahr
Gesundheitliche
Beeinträchtigungen
DE-8
1.3
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Sauna-Kabine muss bei der Inbetriebnahme
über die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet
werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanweisung ausgehän-
digt werden.
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch
Stromschlag und Brand. Diese Gefahr besteht auch noch nach Ab-
schluss der Arbeiten.
Die Gehäuseabdeckung darf nur von einem Fachmann entfernt
werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschul-
ten Fachmann ausgeführt werden.
Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz trennen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Auf Öfen abgelegte Gegenstände können sich entzünden und zu
Bränden führen.
Keine Gegenstände auf dem Ofen ablegen.
Den Steinrost vorschriftsmäßig befüllen.
Die Saunakabine vor jeder Inbetriebnahme inspizieren.
Bei Betrieb mit Zeitvorwahl oder durch Fernwirken einen Ab-
deckschutz am Ofen anbringen oder eine geeignete Sicher-
heitseinrichtung installieren.
Der Besuch einer Sauna-Kabine kann bei Personen mit gesund-
heitlichen Beeinträchtigungen zu schweren Gesundheitsschäden
bis zum Tod führen.
Sauna-Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
müssen vor dem Besuch einer Sauna-Kabine einen Arzt konsul-
tieren.
Montage- und Gebrauchsanweisung - EOS Zeus / Zeus L