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Gemeinsamer Betrieb Mit Luftsaugenden Anlagen - Froling S3 Turbo Montageanleitung

Scheitholzkessel
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3.5.2 Gemeinsamer Betrieb mit luftsaugenden Anlagen

Gemeinsamer Betrieb
Wechselseitiger Betrieb
M1081520_de | Montageanleitung Scheitholzkessel S3 Turbo
Bei gemeinsamen Betrieb des raumluftabhängigen Kessels mit luftsaugenden Anlagen
(z. B. Wohnraumlüftung) sind Sicherheitseinrichtungen erforderlich:
▪ Luftdruckwächter
▪ Abgasthermostat
▪ Fensterkippantrieb, Fensterkippschalter
HINWEIS! Sicherheitseinrichtungen mit zuständigem Kaminkehrer /
Schornsteinfeger abklären
Empfehlung bei Wohnraumlüftung:
„Eigensichere" Wohnraumlüftung mit F-Kennzeichnung verwenden
Grundsätzlich gilt:
▪ raumseitiger Unterdruck max. 8 Pa
▪ luftsaugende Anlagen dürfen raumseitigen Unterdruck nicht überschreiten
– bei Überschreiten ist Sicherheitseinrichtung (Unterdrucküberwachung) erforderlich
Für Deutschland gilt zusätzlich:
Gemäß DiBt zugelassene Unterdrucküberwachung (z. B. Luftdruckwächter P4)
verwenden, die maximalen Unterdruck von 4 Pa am Aufstellungsort überwacht.
Außerdem zumindest eine der drei folgenden Maßnahmen einhalten:
(Quelle: §4 MFeuV 2007 / 2010)
▪ Querschnitt der Verbrennungsluftöffnung so dimensionieren, dass während des
Kesselbetriebs der maximale Unterdruck nicht überschritten wird (Gemeinsamer
Betrieb)
▪ Sicherheitseinrichtungen verwenden, die den gleichzeitigen Betrieb verhindern
(Wechselseitiger Betrieb)
▪ Abgasabführung durch Sicherheitseinrichtungen überwachen (z. B. Abgasthermostat)
Während des gemeinsamen Betriebs von Kessel und luftsaugender Anlage gewährleistet
eine geprüfte Sicherheitseinrichtung (z. B. Luftdruckwächter), dass die Druckverhältnisse
eingehalten werden. Die Sicherheitseinrichtung schaltet im Störfall eine luftsaugende
Anlage ab.
Eine geprüfte Sicherheitseinrichtung (z. B. Abgasthermostat) gewährleistet, dass der
Kessel und die luftsaugende Anlage nicht gleichzeitig betrieben werden, z. B. durch
Abschaltung der Stromversorgung.
Ausführungshinweise | 3
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