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Gemeinsamer Betrieb Mit Luftsaugenden Anlagen; Zentralstaubsauganlage Etc.); Raumluftabhängige Feuerstätte - Froling S3 Turbo Montageanleitung

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Ausführungshinweise
Gemeinsamer Betrieb mit luftsaugenden Anlagen (Wohnraumlüftung, Dunstabzug,

Zentralstaubsauganlage etc.)

3.9 Gemeinsamer Betrieb mit luftsaugenden Anlagen (Wohnraumlüftung,
Dunstabzug, Zentralstaubsauganlage etc.)
3.9.1 Raumluftabhängige Feuerstätte
Montageanleitung S3 Turbo | M1081420_de
Beim gemeinsamen Betrieb der Feuerstätte mit luftsaugenden Anlagen gilt:
❒ Eine Kombination aus Feuerstätte und luftsaugenden Anlagen (z.B.
Wohnraumlüftung etc.) im Vorfeld mit dem zuständigen Kaminkehrer/
Schornsteinfeger klären
❒ Beurteilungskriterien des Schornsteinfegerhandwerkes beachten
➥ Haben Gültigkeit bis zum Erscheinen entsprechender Regelwerke
Bei raumluftabhängiger Feuerstätte gibt es Einschränkungen beim gleichzeitigen
Betrieb von luftsaugenden Anlagen (z.B. Wohnraumlüftungen etc.) - eine
Sicherheitseinrichtung ist erforderlich.
Grundsätzlich gilt:
▪ Der raumseitige Unterdruck beim Betrieb von luftsaugenden Anlagen (z.B.
Wohnraumlüftung etc.) mit einer raumluftabhängigen Feuerstätte darf nicht größer
als 4Pa sein!
Außerdem zumindest eine der drei folgenden Maßnahmen einhalten:
(Quelle: §4 MFeuV 2007 / 2010)
▪ Sicherheitseinrichtungen verwenden, die den gleichzeitigen Betrieb der
Feuerstätten und der luftsaugenden Anlagen verhindern
ODER
▪ Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwachen
ODER
▪ Die für den Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätte notwendigen
Außenluftvolumenströme getrennt von den für die Lüftung notwendigen
Außenluftvolumenströmen sicherstellen - dadurch ist gewährleistet, dass während
des Betriebes der Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann
Gemeinsamer Betrieb
Während des gemeinsamen Betriebes muss eine geprüfte Sicherheitseinrichtung
gewährleisten, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Die
Sicherheitseinrichtung schaltet im Störfall eine luftsaugende Anlage (z.B.
Wohnraumlüftung etc.) ab.
Wechselseitiger Betrieb
Eine geprüfte Sicherheitseinrichtung (z.B. auf Basis von Unterdruck oder
Temperaturmessung) muss gewährleisten, dass die luftsaugende Anlage und die
Feuerstätte nicht gleichzeitig betrieben werden. Die Weiterverarbeitung der Signale
muss dieser Sicherheitsphilosophie genügen. Eine Abschaltung der Stromversorgung
ist zulässig und ausreichend.
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