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Fahrzeugidentifikation (Fahrradpass); Gewährleistung; Bestimmungsgemäßen Verwendung; Haftungsbeschränkung - BACHTENKIRCH Tracy Montage- Und Betriebsanleitung

Kinder-fahrrad
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Fahrzeugidentifikation (Fahrradpass):

Name und Anschrift des Eigentümers: ...........................................................................................................
Rahmennummer: ..................................
Rahmen-/Gabel-Farbe: .................................. / ..................................
Marke: ......................................................................
12.5"
14"
16"
18"
Laufradgröße
:
(Zoll)
(Zoll)
(Zoll)
(Zoll)
(bitte ankreuzen)
Besondere Ausstattung /
......................................................................................................
Kennzeichen:
Stempel/Unterschrift
......./......./20 .....
Kaufdatum:
des Händlers:
Gewährleistung
Die Herstellung und die Prüfung des Kinderfahrrads basiert auf der EN ISO 8098:2014 [Fahrräder –
Sicherheitstechnische Anforderungen an Kinderfahrräder] Mit diesem Kinderfahrrad haben Sie ein Qualitätsprodukt
erworben. Gemäß dem aktuellen Gewährleistungsrecht steht Ihnen eine gesetzliche Gewährleistung von zwei
Jahren zu. Der Hersteller gewährt jedoch keine Garantieleistung für Schäden, die auf übliche Abnutzung, Überlastung,
z.B. durch Sportveranstaltungen, Unfälle, unsachgemäße Eingriffe, mangelhafte Pflege, sowie Nichtbeachtung der
Betriebsanleitung zurückzuführen sind.
Bachtenkirch-Interbike GmbH & Co.KG, An der Haar 32, 59519 Möhnesee (Tel. 02924-878989) bachtenkirch.com
Bestimmungsgemäßen Verwendung
Das Kinderfahrrad ist nur als Spielgerät zugelassenen und für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht
geeignet. Dieses Fahrzeugs ist zur Benutzung durch eine Person zugelassen - es eignet sich nicht zur Verwendung für
Kinder unter 36 Monaten. Je nach Laufradgröße empfiehlt der Hersteller die Nutzung für Kinder im Alter zwischen drei
und acht Jahren. Die maximal zugelassene Gesamtbelastung beträgt 50 kg. Sprünge und das Überfahren von
Kanten bzw. Bordsteinkanten sind zu vermeiden. Der Gepäckträger ist aus Sicherheitsgründen für ein Maximalgewicht
von 20 kg ausgelegt. Ein belasteter Gepäckträger wirkt sich jedoch ungünstig auf die Fahrsicherheit aus. Es dürfen keine
Personen auf dem Gepäckträger befördert werden.
Haftungsbeschränkung
Für
die
Nichteinhaltung
der
bestimmungsgemäßen
Verwendung
sowie
der
nachfolgenden
sicherheitstechnischen Hinweise dieser Betriebsanleitung und für daraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht. Dies gilt insbesondere für eine nicht fachgerecht durchgeführte Endmontage, bei Überladung
und nicht ordnungsgemäßer Beseitigung von Mängeln.
Die dem Fahrrad - je nach Ausstattung - beigefügten Hinweise der Bauteilehersteller sind Bestandteil dieser
Betriebsanleitung.

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Diese Anleitung auch für:

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