GARANTIE
GARANTIE
GARANTIE
Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für von
ihr in Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den
Voraussetzungen der nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige
eingeschränkte Garantie gegen Material- oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-
Bauteile.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. ÜBERGABE-INSPEKTION UND KUNDENDIENST
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-
Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch
(Serviceheft) genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind
notwendig, um einen störungsfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie sind daher die Durchführung dieser
ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler, das Einhalten
der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch (Serviceheft) und die entsprechende
Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch verpackten oder nicht ordnungsgemäß
vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreingestellten Fahrzeugs bestehen
daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. REGISTRIERUNG
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris-
Fahrzeugs bei Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-
Vertragshändler, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler
muss dazu das Online-Registrierformular im Polaris-Garantiesystem und das zum
Fahrzeug gehörige Serviceheft vollständig ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von
10 Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen. Hierfür hat Ihr Polaris-Vertragshändler
Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem Polaris-Vertragshändler
einsehen.
3. GARANTIELEISTUNGEN
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den
Austausch von mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen
Ermessen von Polaris, ob die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden.
Die Garantieleistungen decken ausschließlich die Kosten für die Reparatur oder den
Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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