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Garantie; Garantiebestimmungen - Polaris Ranger Ev Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

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Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt unter den Vor-
aussetzungen der nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige eingeschränkte
Garantie gegen Material- oder Verarbeitungsmängel der Bauteile Ihres POLARIS-Fahrzeugs.

GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres POLARIS-Fahrzeugs im Rahmen der Übergabe-Ins-
pektion durch den POLARIS-Vertragshändler sowie ein gemäß den im Fahrerhandbuch
(Serviceheft) genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kundendienst sind notwendig, um
einen störungsfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Leistung aus
dieser Garantie sind daher die Durchführung dieser ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch
den POLARIS-Vertragshändler, das Einhalten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhand-
buch (Serviceheft) und die entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch
verpackten oder nicht ordnungsgemäß vom POLARIS-Vertragshändler vorbereiteten und vorein-
gestellten Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. Registrierung
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres POLARIS-Fahr-
zeugs bei POLARIS voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren POLARIS-Vertragshändler, bei
dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Der POLARIS-Vertragshändler muss dazu das Online-
Registrierformular im POLARIS-Garantiesystem und das zum Fahrzeug gehörige Serviceheft
vollständig ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von 10 Tagen ab Übergabe oder Zulas-
sung erfolgen. Hierfür hat Ihr POLARIS-Vertragshändler Sorge zu tragen. Sie können die
Registrierung bei jedem POLARIS-Vertragshändler einsehen.
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Austausch von
mangelhaften Bauteilen Ihres POLARIS-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen Ermessen von POLA-
RIS, ob die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantieleistungen
decken ausschließlich die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Bauteile
sowie für die erforderlichen Ersatzteile ab. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss von Garantieleistungen
Leistungen aus dieser Garantie sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
(a) bei Unfallschäden, Fahrfehlern, Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung (z. B. für
Rennen) oder unsachgemäßem Umgang;
(b) bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Einstellung;
(c) bei Verwendung nicht geeigneter Kraft- oder Schmierstoffe;
(d) bei technischer Veränderung oder Modifikation des Fahrzeugs unter Verwendung nicht von
POLARIS zugelassener Teile;
(e) bei unsachgemäßer Wartung/Reparatur oder Wartung/Reparatur durch nicht autorisierte
Werkstätten;
(f) für Transport- und Fahrtkosten;
(g) bei Bauteilen, die reibenden Flächen, Spannungen, Umwelteinflüssen und/oder Verschmut-
zungseinflüssen ausgesetzt sind, für die sie nicht konzipiert bzw. bestimmt sind. Dies gilt
insbesondere für folgende Bauteile:
• Felgen und Reifen
• Teile der Federung
• Überlastschalter/Sicherungen
• Behandelte und unbehandelte Oberflächen
• Hydraulikkomponenten
• Glühlampen/versiegelte Scheinwerfer

GARANTIE

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