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Durchführung Von Reparaturarbeiten; Bemerkung - Polaris GENERAL 1000 EPS Serie Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit

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GARANTIE
4. Ausschluss von Garantieleistungen
(i) für Bauteile, die aufgrund normaler Verschleißerscheinungen ersetzt werden, oder für Ver-
brauchsmittel. Dies gilt insbesondere für folgende Teile und Mittel:
• Zündkerzen
• Filter
• Kraftstoff
• Kühlmittel
(j) für Schäden oder Schönheitsmängel, die durch externe Einflüsse wie Hitze, Kälte, Feuer,
Wasser, Schmutz oder sonstige Fremdkörper entstanden sind.
5. Garantiefrist
Die 24-monatige Garantiefrist beginnt entweder mit dem Tag der Übergabe des Polaris-Fahrzeugs
von dem Polaris-Vertragshändler an den Erstkäufer, dem Tag der Erstzulassung oder dem ersten
Tag der Nutzung (auch durch einen Polaris-Vertragshändler), je nach dem welches dieser Ereig-
nisse zuerst eintritt.
6. Geltendmachung
Sie können die Leistungen aus dieser Garantie innerhalb der Garantiefrist bei jedem Polaris-Ver-
tragshändler mit autorisierter Werkstatt in Anspruch nehmen. Polaris empfiehlt Ihnen, sich an den
Polaris-Vertragshändler zu wenden, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Bitte besprechen Sie
Garantiefälle direkt mit Ihrem Polaris-Vertragshändler. Sollte Ihr Polaris-Vertragshändler zusätz-
liche Unterstützung benötigen, so kann er sich an den zuständigen Ansprechpartner bei Polaris
wenden.
7. Gesetzliche Rechte
Die Ihnen gegen den Verkäufer zustehenden gesetzlichen Rechte wegen Mängeln des Polaris-
Fahrzeugs werden durch diese Garantie nicht berührt.
DURCHFÜHRUNG VON REPARATURARBEITEN
Im Land, in dem das Fahrzeug gekauft worden ist:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen müssen von einem
POLARIS-Vertragshändler durchgeführt werden. Innerhalb Deutschlands können Reparaturen im
Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen von jedem POLARIS-Vertragshändler
gefordert werden.
Außerhalb des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde:
Wenn Sie zeitweilig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Ihr Fahrzeug gekauft worden
ist, sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem Polaris-Vertragshändler bringen. Sie müssen dem Händler
als Nachweis Ihres Wohnsitzes einen Lichtbildausweis des Landes vorlegen, in dem der Verkäufer
des Fahrzeugs seine Niederlassung hat. Wenn Sie den Nachweis Ihres Wohnsitzes erbracht haben,
kann der Händler die Reparatur auf Garantie durchführen.
Beim Kauf von Privatpersonen:
Wenn Sie ein POLARIS-Produkt von einer Privatperson außerhalb des Landes kaufen, in dem das
Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde, haben Sie keinen Garantieanspruch.

Bemerkung

Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb des Landes registriert ist, in dem es gekauft wurde, und Sie die oben
beschriebene Vorgehensweise nicht einhalten, hat Ihr Fahrzeug keinen Garantieanspruch mehr.
(Fahrzeuge, die auf Regierungsbeamte oder Militärpersonal im Auslandseinsatz registriert sind,
sind weiterhin von der Grundgarantie abgedeckt.)
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Polaris-Kundendienst.
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• Schmiermittel (insbesondere Motoröl, Fett).
• Batterien
• Dichtmittel

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Diese Anleitung auch für:

Polaris general 1000 epsPolaris general 1000 eps deluxeGeneral 1000

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