GARANTIE
5. GARANTIEFRIST
Die 24-monatige Garantiefrist beginnt entweder mit dem Tag der Übergabe des
Polaris-Fahrzeugs von dem Polaris-Vertragshändler an den Erstkäufer, dem Tag
der Erstzulassung oder dem ersten Tag der Nutzung (auch durch einen Polaris-
Vertragshändler), je nach dem welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.
6. GELTENDMACHUNG
Sie können die Leistungen aus dieser Garantie innerhalb der Garantiefrist bei
jedem Polaris-Vertragshändler mit autorisierter Werkstatt in Anspruch nehmen.
Polaris empfiehlt Ihnen, sich an den Polaris-Vertragshändler zu wenden, bei
dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Bitte besprechen Sie Garantiefälle direkt
mit Ihrem Polaris-Vertragshändler. Sollte Ihr Polaris-Vertragshändler zusätzliche
Unterstützung benötigen, so kann er sich an den zuständigen Ansprechpartner
bei Polaris wenden.
7. GESETZLICHE RECHTE
Die Ihnen gegen den Verkäufer zustehenden gesetzlichen Rechte wegen
Mängeln des Polaris-Fahrzeugs werden durch diese Garantie nicht berührt.
DURCHFÜHRUNG VON REPARATURARBEITEN
Im Land, in dem das Fahrzeug gekauft worden ist:
Reparaturarbeiten im Rahmen der Garantie oder Technischen Mitteilungen
müssen von einem Polaris-Vertragshändler durchgeführt werden. Innerhalb
Deutschlands können Reparaturen im Rahmen der Garantie oder Technischen
Mitteilungen von jedem Polaris-Vertragshändler gefordert werden.
Außerhalb des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde:
Wenn Sie zeitweilig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Ihr Fahrzeug
gekauft worden ist, sollten Sie Ihr Fahrzeug zu einem Polaris-Vertragshändler
bringen. Sie müssen dem Händler als Nachweis Ihres Wohnsitzes einen
Lichtbildausweis des Landes vorlegen, in dem der Verkäufer des Fahrzeugs
seine Niederlassung hat. Wenn Sie den Nachweis Ihres Wohnsitzes erbracht
haben, kann der Händler die Reparatur auf Garantie durchführen.
Beim Kauf von Privatpersonen:
Wenn Sie ein Polaris-Produkt von einer Privatperson außerhalb des Landes
kaufen, in dem das Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde, haben Sie keinen
Garantieanspruch.
BEMERKUNG
Wenn Ihr Fahrzeug außerhalb des Landes registriert ist, in dem es gekauft
wurde, und Sie die oben beschriebene Vorgehensweise nicht einhalten, hat Ihr
Fahrzeug keinen Garantieanspruch mehr. (Fahrzeuge, die auf
Regierungsbeamte oder Militärpersonal im Auslandseinsatz registriert sind, sind
weiterhin von der Grundgarantie abgedeckt.)
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Polaris-Kundendienst.
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