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Elektrische Sicherheit Prüfen; Prüffristen - Endress EZG 25/2 TN-S Originalbetriebsanleitung

Zapfwellengeneratoren
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Elektrische Sicherheit prüfen
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4. Elektrische Sicherheit prüfen
Die Prüfung der elektrischen Sicherheit erfordert unterschiedliche
Maßnahmen, die nur von jeweils dazu autorisiertem Bedienungsper-
sonal durchgeführt werden dürfen. Dabei müssen die entsprechen-
den, einschlägigen VDE-Bestimmungen, EN- und DIN-Normen in den
jeweiligen gültigen Fassungen eingehalten werden.
Insbesondere dürfen keine defekten oder beschädigten Verbraucher,
Kabelverbindungen oder Steckverbindungen verwendet werden. Der
ordnungsgemäße Zustand ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen
(siehe Tab. 4.1)
In der Betriebsart „Einsatzstellenbetrieb" (siehe Kapitel 6.7) ist der
Zapfwellengenerator für den manuellen oder automatischen (Fernstart)
Einsatz mit einem oder mehreren elektrischen Verbrauchern ausgelegt.
Das Schutzleitersystem der angeschlossenen Verbraucher übernimmt
hierbei die Funktion des Potentialausgleichs. Die Anschlussklemme ist
mit diesem Potentialausgleich verbunden. Eine Erdung ist in der Be-
triebsart „Einsatzstellenbetrieb" nicht erforderlich.
Die Betriebsart „Gebäudeeinspeisung" (siehe Kapitel 6.7) dient zur Ein-
speisung in ortsfeste Anlagen wie Wohnhäuser oder andere öffentliche
Einrichtungen im Sinne einer Netzersatzversorgung.
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Stromschlag!
In der Betriebsart „Gebäudeeinspeisung" besteht vonseiten
des Zapfwellengenerators KEIN Personenschutz, da kein RCD
(Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) verbaut ist.
Der vorgeschriebene Personenschutz muss nach der Umschalt-
einrichtung in der Gebäude-Verteilung realisiert werden.
In der Betriebsart „Gebäudeeinspeisung" ist der Zapfwellengenerator
über das Einspeisekabel durch die Erdung der ortsfesten Anlage geer-
det.
4.1. Prüffristen
Die elektrische Sicherheit des Zapfwellengenerators ist zusätzlich zu
den hier gemachten Angaben in regelmäßigen Abständen von einer
qualifizierten Elektrofachkraft zu überprüfen. Die Prüffristen müssen so
festgelegt werden, dass der Zapfwellengenerator und alle anzuschlie-
ßenden Arbeitsmittel nach allgemeinem Kenntnisstand, betrieblichen
EZG 25/2 – EZG 100/4
Stand: August 2020

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