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Autorisiertes Bedienungspersonal - Qualifikation Und Pflichten - Endress EZG 25/2 TN-S Originalbetriebsanleitung

Zapfwellengeneratoren
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Zu Ihrer Sicherheit

3.7. Autorisiertes Bedienungspersonal - Qualifikation und Pflichten

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Der Zapfwellengenerator ist eine komplexe Maschine, deren Bedie-
nung und Wartung eine genaue Kenntnis der Funktionen und Gefah-
renpotentiale erfordert. Folglich dürfen am Gerät Tätigkeiten, gleich
welcher Art, nur von hierzu autorisiertem und eingewiesenem Bedie-
nungspersonal durchgeführt werden.
Unbesehen der Autorisation, die der Betreiber des Gerätes erteilen
muss, dürfen nur solche Personen das Gerät bedienen, betreiben oder
warten, die die folgenden Kriterien erfüllen. Sie werden in dieser Be-
triebsanleitung mit Bedienungspersonal bezeichnet.
Das autorisierte Bedienungspersonal muss
das 18.Lebensjahr vollendet haben.
in Erster Hilfe geschult sein und diese leisten können.
die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsanweisungen
im Umgang mit dem Zapfwellengenerator kennen und anwen-
den können.
das Kapitel 3 "Zu Ihrer Sicherheit" gelesen, die Inhalte verstan-
den haben und diese praktisch anwenden und umsetzen kön-
nen.
entsprechend der Verhaltensmaßregeln im Störungsfall ge-
schult und unterwiesen sein.
über die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zum Ausführen
seiner Zuständigkeiten, Aufgaben und Tätigkeiten am Zapfwel-
lengenerator verfügen.
entsprechend seiner Zuständigkeiten, Aufgaben und Tätigkei-
ten an dem Zapfwellengenerator geschult und unterwiesen
sein.
die gesamte technische Dokumentation (siehe Kapitel 1.1) be-
züglich seiner Zuständigkeiten, Aufgaben und Tätigkeiten am
Zapfwellengenerator verstanden haben und praktisch umset-
zen können.
EZG 25/2 – EZG 100/4
Stand: August 2020

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