3.5. Vorhersehbare Fehlanwendung
Der Gesetzgeber fordert neben der Beschreibung der bestimmungsge-
mäßen Verwendung auch konkrete Hinweise auf die Folgen von „ver-
nünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung". Für den Zapfwellen-
generator gelten besonders folgende Fälle als grundlegende Fehlan-
wendung:
•
Betreiben Sie den Zapfwellengenerator niemals ohne gültige
Prüfungen für
- die elektrische Sicherheit
- die Hauptuntersuchung
- die vorgeschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
•
Betreiben Sie den Zapfwellengenerator niemals ohne die her-
stellerseitig eingebauten Schutzvorrichtungen.
•
Führen Sie niemals bauliche oder elektrische Veränderungen an
dem Zapfwellengenerator durch.
•
Stellen Sie jederzeit sicher, dass der Zapfwellengenerator nur
von unterwiesenem Bedienungspersonal verwendet wird.
•
Setzen Sie den Zapfwellengenerator niemals in explosionsge-
fährdeten Umgebungen ein. Die einzelnen Bauteile des Zapf-
wellengenerators sind nicht EX-geschützt ausgeführt.
•
Lassen Sie kein Wasser ins Innere des Zapfwellengenerators ge-
langen. Schütten Sie niemals Wasser über den Zapfwellengene-
rator und reinigen Sie ihn, niemals mit Wasserschlauch oder
Hochdruckreiniger.
•
Fahren Sie niemals mit Fahrzeugen (z.B. Traktor) über am Bo-
den verlegte Kabel. Dies kann das Kabel beschädigen und zu Le-
bensgefährlichen Verletzungen führen. Beachten Sie hierzu die
Warnhinweise zu beschädigten Kabeln im Kapitel 3.6.
Stand: August 2020
EZG 25/2 – EZG 100/4
Zu Ihrer Sicherheit
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