3.2. Warnhinweise
Der genaue Aufbau und Inhalt von Warnhinweisen sind in der
ISO 3864 Normenreihe definiert. Prägen Sie sich die Kennzeichnung
der vier unterschiedlichen Gefährdungsgrade genau ein, um beim Le-
sen der Betriebsanleitung die Gefahren der einzelnen Betriebszu-
stände und Handlungsschritte zuverlässig erkennen zu können.
GEFAHR!
GEFAHR bezeichnet eine Gefährdung mit einem hohen Risi-
kograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder eine
schwere Verletzung zur Folge hat.
•
Die einzelnen Punkte geben Anordnungen
•
und Hinweise zur Abhilfe, um die Gefahr zu vermeiden
•
oder das Risiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
WARNUNG!
WARNUNG bezeichnet eine Gefährdung mit einem mittleren
Risikograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, den Tod oder
eine schwere Verletzung zur Folge haben kann.
•
Die einzelnen Punkte geben Anordnungen
•
und Hinweise zur Abhilfe, um die Gefahr zu vermeiden
•
oder das Risiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
VORSICHT!
VORSICHT bezeichnet eine Gefährdung mit einem niedrigen
Risikograd, die, wenn sie nicht vermieden wird, eine geringfü-
gige oder mäßige Verletzung zur Folge haben kann.
•
Die einzelnen Punkte geben Anordnungen
•
und Hinweise zur Abhilfe, um die Gefahr zu vermeiden
•
oder das Risiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
ACHTUNG!
ACHTUNG beschreibt eine Situation, die, wenn sie nicht ver-
mieden wird, zu Sachschäden und/oder Garantieverlust füh-
ren kann.
•
Die einzelnen Punkte geben Anordnungen und Hinweise
•
zur Abhilfe, um Sachschäden zu vermeiden oder vorzubeugen.
Stand: August 2020
EZG 25/2 – EZG 100/4
Zu Ihrer Sicherheit
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