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ABB IRB 260 Produkthandbuch Seite 226

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6 Stilllegung
6.1 Umweltinformationen
Fortsetzung
Öl und Fett
Soweit möglich sollten Öle und Fette dem Recycling zugeführt werden. Die
Entsorgung muss durch befugte Personen bzw. Organisationen unter Einhaltung
der örtlich geltenden Vorschriften erfolgen. Öle und Fette dürfen nicht in der Nähe
von Seen, Teichen, Gräben, Abflüssen oder im Erdreich entsorgt werden. Die
Verbrennung muss unter kontrollierten Bedingungen und Einhaltung der örtlich
geltenden Vorschriften erfolgen.
Zu beachten sind außerdem folgende Punkte:
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Auf Wasseroberflächen gelangtes Öl oder Fett kann Organismen schaden.
Zudem kann dadurch der Sauerstofftransfer beeinträchtigt werden.
Öl oder Fett kann in das Erdreich eindringen und dadurch das Grundwasser
verschmutzen.
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Produkthandbuch - IRB 260
3HAC026048-003 Revision: N

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