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Konformitätserklärung; Allgemeine Hinweise Zur Ce-Kennzeichnung - Hameg R&S HM8118 Benutzerhandbuch

Lcr-messgerät
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Allgemeine Hinweise zur CE-Kennzeichnung

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
HAMEG Instruments GmbH
Industriestraße 6 · D-63533 Mainhausen
Die HAMEG Instruments GmbH bescheinigt die Konformität für das Produkt:
Bezeichnung:
Programmierbare LCR-Messbrücke
Typ:
HM8118
mit:
HO820
Option:
HO880
mit den Bestimmungen des Rates der Europäischen Union zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
❙ betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen (2006/95/EG) [LVD]
❙ über die elektromagnetische Verträglichkeit (2004/108/EG) [EMCD]
❙ über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/EG) [RoHS]
übereinstimmt.
Die Übereinstimmung mit LVD und EMCD wird nachgewiesen durch die
Einhaltung folgender Normen:
EN 61010-1: 04/2015
EN 61326-1: 07/2013
EN 55011: 11/2014
EN 61000-4-2: 12/2009
EN 61000-4-3: 04/2011
EN 61000-4-4: 04/2013
EN 61000-4-5: 03/2015
EN 61000-4-6: 08/2014
EN 61000-4-11: 02/2005
EN 61000-6-3: 11/2012
Bei der Beurteilung der elektromagnetischen Verträg-lichkeit wurden die
Störaussendungsgrenzwerte für Geräte der Klasse B sowie die Störfestigkeit
für Betrieb in industriellen Bereichen zugrunde gelegt.
Datum:
8.6.2015
Unterschrift:
Holger Asmussen
General Manager
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Allgemeine Hinweise zur CE-Kennzeichnung
HAMEG Messgeräte erfüllen die Bestimmungen der EMV
Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung werden von HA-
MEG die gültigen Fachgrund- bzw. Produktnormen zu
Grunde gelegt. In Fällen, wo unterschiedliche Grenzwerte
möglich sind, werden von HAMEG die härteren Prüfbedin-
gungen angewendet. Für die Störaussendung werden die
Grenzwerte für den Geschäfts- und Gewerbebereich so-
wie für Kleinbetriebe angewandt (Klasse 1B). Bezüglich der
Störfestigkeit finden die für den Industriebereich geltenden
Grenzwerte Anwendung. Die am Messgerät notwendiger-
weise angeschlossenen Mess- und Datenleitungen beein-
flussen die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in er-
heblicher Weise. Die verwendeten Leitungen sind jedoch
je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Im prakti-
schen Messbetrieb sind daher in Bezug auf Störaussen-
dung bzw. Störfestigkeit folgende Hinweise und Randbe-
dingungen unbedingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Messgeräten bzw. ihren Schnittstel-
len mit externen Geräten (Druckern, Rechnern, etc.) darf
nur mit ausreichend abgeschirmten Leitungen erfolgen.
Sofern die Bedienungsanleitung nicht eine geringere ma-
ximale Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitungen
(Eingang/Ausgang, Signal/Steuerung) eine Länge von 3m
nicht erreichen und sich nicht außerhalb von Gebäuden
befinden. Ist an einem Geräteinterface der Anschluss meh-
rerer Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur ei-
nes angeschlossen sein. Bei Datenleitungen ist generell
auf doppelt abgeschirmtes Verbindungskabel zu achten.
Als IEEE-Bus Kabel ist das doppelt geschirmte Kabel HZ72
geeignet.
2. Signalleitungen
Messleitungen zur Signalübertragung zwischen Messstelle
und Messgerät sollten generell so kurz wie möglich ge-
halten werden. Falls keine geringere Länge vorgeschrie-
ben ist, dürfen Signalleitungen (Eingang/Ausgang, Signal/
Steuerung) eine Länge von 1m nicht erreichen und sich
nicht außerhalb von Gebäuden befinden. Alle Signalleitun-
gen sind grundsätzlich als abgeschirmte Leitungen (Koaxi-
Allgemeine
alkabel - RG58/U) zu verwenden. Für eine korrekte Mas-
sever-bindung muss Sorge getragen werden. Bei Signal-
generatoren müssen doppelt abgeschirmte Koaxialkabel
Hinweise zur
(RG223/U, RG214/U) verwendet werden.
3. Auswirkungen auf die Geräte
CE-Kennzeich-
Beim Vorliegen starker hochfrequenter elektrischer oder
magnetischer Felder kann es trotz sorgfältigen Messauf-
baues über die angeschlossenen Kabel und Leitungen
nung
zu Einspeisung unerwünschter Signalanteile in das Ge-
rät kommen. Dies führt bei HAMEG Geräten nicht zu einer
Zerstörung oder Außerbetriebsetzung. Geringfügige Ab-
weichungen der Anzeige – und Messwerte über die vorge-
gebenen Spezifikationen hinaus können durch die äußeren
Umstände in Einzelfällen jedoch auftreten.

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