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Artikel 3 Ausschluss Von Garan- Tie - Batavus Sportief Race Handbuch

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1.4 Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5 Von der von Batavus B.V. auf der
Grundlage dieser Garantiebedingungen
gegebenen Garantie bleibt die Mög-
lichkeit unberührt, auf Grund der im
niederländischen Bürgerlichen Gesetz-
buch festgelegten ordentlichen Rechts-
vorschriften dem Verkäufer gegenüber
Ansprüche geltend zu machen.
ARTIKEL 2 GARANTIEFRIST
1.1 In Bezug auf Konstruktions- und/
oder Materialfehler gibt Batavus B.V.
10 Jahre Garantie auf Rahmen und
ungefederte Vorderradgabeln.
1.2 Für federnde Vorderradgabeln,
Dämpfer sowie alle sonstigen Einzel-
teile, mit Ausnahme der in Absatz 2.4
dieses Artikels genannten Einzelteile,
gilt die gleiche Garantie während 2
Jahren.
1.3 In Bezug auf Durchrostung von in-
nen gibt Batavus B.V. 2 Jahre Garantie
auf die Lackierung des Rahmens und
der Gabeln.
1.4 Für Verschleißteile wie Reifen,
Kette, Kettenräder, Freewheel, Zah-
nkränze, Züge und Bremsklötze gilt
keine Garantie, außer im Falle von Kon-
struktions- und/oder Materialfehlern.
1.5 In Bezug auf Rostbildung gibt
Batavus B.V. 2 Jahre Garantie auf die
sonstige Lackierung und die sonstigen
Chromteile, vorausgesetzt dass sie
ordentlich instand gehalten sind.
14
ARTIKEL 3 AUSSCHLUSS VON GARAN-
TIE
1.1 In den nachfolgenden Fällen er-
lischt die Garantie, solches zur Beurtei-
lung von Batavus B.V.:
a. Falsche und/oder unsorgfäl-
tige Benutzung des Fahrrades sowie
zweckwidrige Benutzung;
b. Das Fahrrad ist nicht gemäß den im
Handbuch festgelegten Vorschriften
instand gehalten;
c. Technische Reparaturen sind nicht
auf fachmännische Weise vorgenom-
men;
d. Später montierte Einzelteile entsp-
rechen den technischen Spezifi kationen
des betreffenden Fahrrades nicht oder
sind falsch montiert;
e. Der Eigentumsschein, aus dem her-
vorgeht, dass das Fahrrad auf fachkun-
dige Weise fertig montiert und geprüft
ist, bevor es dem Kunden geliefert
wurde, ist nicht vorhanden oder nicht
vom anerkannten Batavus-Händler
unterzeichnet.
1.1 Ferner wird ausdrücklich jede
Haftung von Batavus B.V. für Schaden
am Fahrrad oder Einzelteilen davon
ausgeschlossen, der aus einem der
nachfolgenden Gründen entstanden
ist:
a. Falsche Einstellung/Spannung des
Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels,
der Sattelstütze, des Umwerfersatzes,
der Bremsen oder der Schnellverschlüs-
se der Räder und des Sattels;
b. Die Tatsache, dass Einzelteile wie
Bremszüge, Umwerferzüge, Bremsklöt-
ze, Reifen, Kette und Zahnräder nicht
rechtzeitig ersetzt sind;
c. Klimaeinfl üsse wie normale Verwit-
terung der Lackierung oder Chromrost.
ARTIKEL 4 GARANTIETEILE
1.1 Während der Garantiefrist werden
alle Einzelteile, bei denen Batavus
B.V. festgestellt hat, dass von einem
Material- und/oder Konstruktionsfehler
die Rede ist, repariert oder vergütet,
solches nach Wahl von Batavus B.V. Die
eventuell mit der (De-) Montage ver-
bundenen Kosten gehen auf Rechnung
des Besitzers.
1.2 Von den Bestimmungen des vori-
gen Absatzes abweichend geht im Falle
von Material- und/oder Konstruktions-
fehlern bei Rahmen und Vorderrad-
gabeln, die innerhalb von drei Jahren
nach dem Ankaufsdatum auftreten,
auch der Arbeitslohn auf Rechnung des
Herstellers.
1.3 Die eventuell mit dem Transport
des Fahrrades und/oder von Einzel-
teilen davon nach und von Batavus
B.V. verbundenen Kosten gehen auf
Rechnung des Besitzers, außer wenn
das betreffende Einzelteil der Garantie
unterliegt.
1.4 Wenn ein bestimmtes Einzelteil der
Garantie unterliegt und das Origina-

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