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Sicherheitshinweise Für Den Umgang Mit Chlor; Persönliche Schutzausrüstung; Verhaltensregeln; Erste Hilfe Bei Unfällen - Grundfos Vaccuperm VGS-141 Montage- Und Betriebsanleitung

Gas dosing system
Inhaltsverzeichnis

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2.2 Sicherheitshinweise für den Umgang mit Chlor
2.2.1 Gesundheitsrisiken
Chlorgas ist giftig. Konzentrationen von über 50 Vol.-ppm in der
Luft stellen in Innenbereichen eine akute Lebensgefahr dar.
Warnung
R 23
Giftig beim Einatmen.
R 36/37/38Reizt die Augen, Atmungsorgane und die
Haut.
Gefahren von Chlorgas
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Löst Keuchhusten aus.
Verursacht Verätzungen der Haut und der Atmungsorgane.
Führt bei Langzeitexposition oder hohen Konzentrationen zum
Tod durch Lungenödem.
Leichte Lähmung des zentralen Nervensystems.
Gefahren flüssigen Chlors
Verursacht Verätzungen der Haut.
Führt zu Rötung und Blasenbildung der Haut.
2.2.2 Persönliche Schutzausrüstung
Der Betreiber einer Chlorungsanlage muss folgende Ausrüstung
für das Bedienpersonal bereitstellen:
Für jeden einzelnen Bediener
Atemschutzausrüstung (Vollsicht-Gasmaske)
mit effektivem Chlorfilter (B2P3), farbliche Kennzeichnung:
grau mit weißem Ring
mindestens 1 Ersatzfilter pro Gasmaske
passgenau (vollständig abdichtend)
mit Namensetikett
Nur Anlagen mit Chlorfässern
mindestens 2 Schutzanzüge mit Pressluftatmern
Lagerung der Sicherheitsausrüstung
außerhalb der Chlorräume
gut sichtbar
jederzeit griffbereit verfügbar
vor Staub und Feuchtigkeit geschützt
Achtung
Weitere Verpflichtungen des Betreibers
Einweisung des Bedienpersonals in die Handhabung der
Sicherheitsausrüstung
Durchführung von Übungen (mindestens alle 6 Monate)
Regelmäßiger Austausch der Gasmaskenfilter
– nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums
– spätestens 6 Monate nach dem Öffnen
(das Öffnungsdatum auf dem Filter notieren)
– nach einem Kontakt mit Chlor
– Die Beschäftigungsverbote gemäß § 14 ArbStoffV
(Deutschland) bzw. gemäß der vor Ort geltenden
gesetzlichen Vorschriften beachten!

2.2.3 Verhaltensregeln

Chlorbehälter nur mit angelegter Gasmaske wechseln.
Kontaminierte Räume nur mit Schutzanzug und Pressluftatmer
betreten.
Bei Flucht wenn möglich Gasmaske anlegen.
Windrichtung beachten!
Das Essen, Trinken und Aufbewahren von Lebensmitteln in
Chlorräumen ist untersagt.
2.2.4 Erste Hilfe bei Unfällen
Erste Hilfe nach dem Einatmen von Chlor
Ruhe bewahren.
Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen.
– Helfer müssen auf den eigenen Schutz achten!
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.
Verletzte Personen beruhigen und mit Decken warm halten.
Für frische Luft sorgen; sofern möglich, Sauerstoffgeräte
(im Wechsel mit Dampfeinatmung) verwenden.
– Keine Wiederbelebung durch Mund-zu-Mund-Beatmung!
Schneller, sanfter Transport in ein Hospital
– liegend
– sitzend, falls Atembeschwerden vorliegen
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
Erste Hilfe nach einer Verätzung der Haut
Ruhe bewahren.
Kontaminierte Kleidung entfernen.
Mit reichlich Wasser abspülen.
Die Wunde keimfrei verbinden.
Ärztliche Hilfe aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
Erste Hilfe nach einer Verätzung der Augen
Ruhe bewahren.
Die verätzten Augen mit reichlich Wasser ausspülen, während
der Patient liegt.
– Ggf. das nicht betroffene Auge abdecken.
– Die Augenlider weit öffnen; die Augen müssen sich zu allen
Seiten bewegen.
Einen Augenarzt aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
Erste Hilfe nach einer Verätzung der inneren Organe
Ruhe bewahren.
Wasser in kleinen Schlucken trinken.
– Sofern verfügbar, medizinische Kohle einnehmen.
Ärztliche Hilfe aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.

2.2.5 Transport und Lagerung von Chlor

Warnung
Chlorbehälter dürfen nur von erfahrenem, geübten
Personal gehandhabt werden!
Grundregeln für den Transport und die Lagerung von Chlor
Behälter vorsichtig handhaben, nicht werfen!
Behälter vor Umfallen oder Wegrollen schützen!
Behälter vor direkter Sonneneinstrahlung und Temperaturen
über 50 °C schützen!
Behälter dürfen nur mit Ventilschutzmutter und Schutzkappe
transportiert werden.
Warnung
Diese Regeln gelten sowohl für volle als auch für
leere Behälter, da auch leere Behälter noch Chlor-
reste enthalten und daher unter Druck stehen.
Geltende Vorschriften
– Vorschriften zur Unfallverhütung "Chlorung von Wasser"
(GUV-V D5) mit Verfahrensanweisungen
– Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV))
– Technische Regeln für Gase 280, 310 und 330
Warnung
Die lokalen Gesetze und Vorschriften zu Handha-
bung, Transport und Lagerung von Chlor sind strikt
zu befolgen.
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Diese Anleitung auch für:

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