Sicherheit
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Sicherheit
Ver
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Maschine ist ein Kreiselschwader und dient dazu, Erntegut zu Schwaden
zusammenzurechen.
Das für den bestimmungsgemäßen Einsatz dieser Maschine vorgesehene Erntegut ist
gemähtes Halm- und Blattgut.
Die Maschine ist ausschließlich für den Einsatz in der Landwirtschaft bestimmt und darf nur
eingesetzt werden, wenn
–
alle Sicherheitseinrichtungen gemäß der Betriebsanleitung vorhanden sind und sich in
Schutzposition befinden.
–
alle Sicherheitshinweise der Betriebsanleitung beachtet und eingehalten werden, sowohl im
Kapitel „Grundlegende Sicherheitshinweise", als auch direkt in den Kapiteln der
Betriebsanleitung.
Die Maschine darf nur von Personen verwendet werden, welche die vom Maschinenhersteller
vorgesehenen Anforderungen an die Personalqualifikation erfüllen.
Die Betriebsanleitung ist Bestandteil der Maschine und muss deshalb während der Verwendung
mitgeführt werden. Die Bedienung der Maschine darf nur nach Einweisung und unter
Beachtung dieser Betriebsanleitung erfolgen.
Anwendungen der Maschine, die nicht in der Betriebsanleitung beschrieben sind, können zu
schweren Verletzungen oder zum Tod von Personen und zu Maschinen- und Sachschäden
führen.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine können die Eigenschaften der Maschine
negativ beeinflussen oder die ordnungsgemäße Funktion stören. Eigenmächtige
Veränderungen entbinden deshalb den Hersteller von jeglicher daraus entstehender Haftung.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller
vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
3.2
Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Jede Nutzung außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung, siehe Kapitel Sicherheit,
„Bestimmungsgemäße Verwendung", ist eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung und stellt
damit eine Fehlanwendung im Sinne der Maschinenrichtlinie dar. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht, sondern allein der Benutzer.
Derartige Fehlanwendungen sind z. B.:
–
Ver- oder Bearbeitung von Erntegütern, die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung
aufgeführt sind, siehe Kapitel Sicherheit, „Bestimmungsgemäße Verwendung"
–
Transport von Personen
–
Transport von Gütern
–
Überschreitung des zulässigen technischen Gesamtgewichts
–
Nichtbeachtung von Sicherheitsaufklebern an der Maschine und Sicherheitshinweisen in
der Betriebsanleitung
–
Durchführung von Störungsbeseitigung, Einstell-, Reinigungs-, Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten entgegen den Angaben in der Betriebsanleitung
–
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
–
Anbringung von nicht zugelassener/freigegebener Zusatzausrüstung
–
Verwendung von nicht Original KRONE Ersatzteilen
–
Stationärer Betrieb der Maschine
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine können die Eigenschaften der Maschine bzw.
die sichere Verwendung negativ beeinflussen oder die ordnungsgemäße Funktion stören.
Eigenmächtige Veränderungen entbinden deshalb den Hersteller von jeglicher daraus
entstehender Schadenersatzforderung.
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