Einsatz des Fahrzeugs
Unzulässige Verwendung
Jede Gefährdung durch unzulässige Verwen-
dung ist ein durch den Betreiber bzw. Bedie-
ner und nicht durch den Hersteller zu vertre-
tender Sachverhalt (siehe hierzu auch
K apitel „Begriffsdefinition der verantwortli-
⇒
chen Personen", Seite 16 ).
ACHTUNG
Die Benutzung für andere Zwecke als in dieser Be-
triebsanleitung beschrieben, ist untersagt.
Das Flurförderzeug darf nicht in feuer- oder
●
explosionsgefährdeten Bereichen oder Kor-
rosion verursachenden oder stark staubhal-
tigen Bereichen betrieben werden.
Der Transport von instabilen oder lose ge-
●
stapelten oder flüssigen Lasten ist gefähr-
lich und nicht zulässig.
Das Flurförderzeug darf nicht mithilfe ande-
●
rer Flurförderzeuge gezogen werden, nur
von Hand.
Das Flurförderzeug darf bei Anwendungen
●
in denen die Tragfähigkeit überschritten
wird, nicht eingesetzt werden.
Das Flurförderzeug darf nicht direkt in Kon-
●
takt mit Lebensmitteln gebracht werden.
Der Einsatz des Flurförderzeugs als Wa-
●
genheber oder Hebel ist nicht zulässig.
Der Transport von Personen oder die Be-
●
nutzung als Roller ist verboten.
Das Flurförderzeug darf nicht auf Gefällstre-
●
cken verwendet werden.
Das Flurförderzeug darf nicht in unzurei-
●
chend beleuchteten Bereichen verwendet
werden.
Die Deichsel darf nicht in den rechten Win-
●
kel gedreht werden, um das Flurförderzeug
anzuhalten.
Das Flurförderzeug darf nicht für die Hand-
●
habung von Lasten verwendet werden, die
frei pendeln können.
Das Flurförderzeug darf nicht verwendet
●
werden, wenn die Gefahr einer unbeabsich-
tigten Bewegung besteht.
50988046049 DE - 12/2021 - 07
Unzulässige Verwendung
2
13