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Überprüfung Vor Erster Inbetriebnahme - Yale YMT1-15 Originalbetriebsanleitung

Durchlaufwinde
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Hinweis: Das Maß X als Abstand der Klemme vom nächstliegenden Teil des Gehäuses sollte höchstens 75% der Gesamtlänge des
Keils betragen, um zu verhindern, dass das Seil beschädigt wird, wenn X zu klein ist, oder dass der Keil aus dem Gehäuse fallen kann,
wenn das Seil entspannt ist und X zu groß ist.
ACHTUNG: Es muss immer die Bedienungsanleitung des Herstellers einer Keilendklemme berücksichtigt werden.
Loses Seilende
• Das auslaufende Seil muss immer frei auslaufen können! Das lose Seilende muss frei hängen und sich entdrallen können oder aber
fachgerecht abgelegt werden und darf keine Schlaufen bilden.
• Damit das unbelastete Drahtseil nicht beschädigt wird ggf. eine Umlenkrolle oder eine andere geeignete Seilführung montieren!
ACHTUNG: Damit das unbelastete Drahtseil nicht über Kanten läuft und beschädigt wird, ggf. eine Umlenkrolle oder eine
andere geeignete Seilführung montieren!
Vor der Inbetriebnahme der Durchlaufwinde ist Folgendes durch eine oder mehrere Probefahrten von einer befähigten Person zu
überprüfen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten:
• Läuft das Tragseil einwandfrei durch die Seilwinde?
• Schadhafte Seile gefährden die Arbeitssicherheit und müssen deshalb umgehend ausgetauscht werden!
• Ist das Gerät ordnungsgemäß an der Tragkonstruktion oder der Aufhängung befestigt?
• Funktioniert der Steuerschalter (AUF, AB, NOT-AUS)?
• Beim Loslassen des AUF- bzw. des AB-Tasters sowie beim Betätigen des NOT-AUS-Schalters muss die Lastbewegung sofort
gestoppt werden.
• Funktioniert der obere NOT-Endschalter?
Dazu während der Aufwärtsfahrt den Auslöser von Hand betätigen. Die Lastbewegung muss sofort gestoppt werden.
Ü
I
BERPRÜFUNG VOR ERSTER
NBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere Prüfintervalle notwendig machen.
Die Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei sichergestellt werden soll, dass sich das Gerät in einem
sicheren Zustand befindet und gegebenenfalls Mängel und Schäden, die z.B. durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung
verursacht worden sind, festgestellt und behoben werden.
Der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen muss beurteilt, sowie die
Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden.
Als befähigte Personen können u.a. die Wartungsmonteure der Hersteller oder Lieferer angesehen werden. Der Unternehmer kann
aber auch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen. Die Prüfungen sind vom
Betreiber zu veranlassen.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung).
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und Gleitflächen sind leicht einzuölen. Bei
starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Wird das Hebezeug als Kran verwendet, so muss vor der ersten Inbetriebnahme eine Abnahme durch einen Kransachverständigen
erfolgen. Diese muss im Kranprüfbuch dokumentiert werden. Die Bestellung eines Kransachverständigen ist vom Betreiber zu
veranlassen.
©
2019 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH

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