Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten am Industrieroboter sind:
gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Anschließend muss die Span-
nungsfreiheit festgestellt werden.
Es genügt nicht, vor Arbeiten an spannungsführenden Teilen einen NOT-
HALT oder einen Sicherheitshalt auszulösen oder die Antriebe auszuschal-
ten, weil dabei das Robotersystem nicht vom Netz getrennt wird. Es stehen
weiterhin Teile unter Spannung. Tod oder schwere Verletzungen können die
Folge sein.
Fehlerhafte Komponenten müssen durch neue Komponenten, mit derselben
Artikelnummer oder durch Komponenten, die von der KUKA Deutschland
GmbH als gleichwertig ausgewiesen sind, ersetzt werden.
Reinigungs- und Pflegearbeiten sind gemäß der Betriebsanleitung durchzu-
führen.
Auch wenn die Robotersteuerung ausgeschaltet ist, können Teile, die mit Pe-
Robotersteu-
ripheriegeräten verbunden sind, unter Spannung stehen. Die externen Quel-
erung
len müssen deshalb ausgeschaltet werden, wenn an der Robotersteuerung
gearbeitet wird.
Bei Tätigkeiten an Komponenten in der Robotersteuerung müssen die ESD-
Richtlinien eingehalten werden.
Nach Ausschalten der Robotersteuerung kann an verschiedenen Komponen-
ten mehrere Minuten eine Spannung von über 50 V (bis zu 780 V) anliegen.
Um lebensgefährliche Verletzungen zu verhindern, dürfen in diesem Zeitraum
keine Tätigkeiten am Industrieroboter durchgeführt werden.
Das Eindringen von Wasser und Staub in die Robotersteuerung muss verhin-
dert werden.
Einige Robotervarianten sind mit einem hydropneumatischen, Feder- oder
Gewichtsaus-
Gaszylinder-Gewichtsausgleich ausgestattet.
gleich
Die hydropneumatischen und Gaszylinder-Gewichtsausgleiche sind Druckge-
räte. Sie gehören zu den überwachungspflichtigen Anlagen und unterliegen
der Druckgeräterichtlinie.
Der Betreiber muss die landesspezifischen Gesetze, Vorschriften und Nor-
men für Druckgeräte beachten.
Stand: 27.03.2018 Version: Spez KR C4 compact V10
Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs durchführen. Wenn Tätigkei-
ten innerhalb des Gefahrenbereichs durchzuführen sind, muss der Betrei-
ber zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, um einen sicheren
Personenschutz zu gewährleisten.
Industrieroboter ausschalten und gegen Wiedereinschalten (z. B. mit ei-
nem Vorhängeschloss) sichern. Wenn die Tätigkeiten bei eingeschalteter
Robotersteuerung durchzuführen sind, muss der Betreiber zusätzliche
Schutzmaßnahmen festlegen, um einen sicheren Personenschutz zu ge-
währleisten.
Wenn die Tätigkeiten bei eingeschalteter Robotersteuerung durchzufüh-
ren sind, dürfen diese nur in der Betriebsart T1 durchgeführt werden.
Tätigkeiten mit einem Schild an der Anlage kennzeichnen. Dieses Schild
muss auch bei zeitweiser Unterbrechung der Tätigkeiten vorhanden sein.
Die NOT-HALT-Einrichtungen müssen aktiv bleiben. Wenn Sicherheits-
funktionen oder Schutzeinrichtungen aufgrund Wartungs- oder Instand-
setzungsarbeiten deaktiviert werden, muss die Schutzwirkung
anschließend sofort wiederhergestellt werden.
Vor Arbeiten an spannungsführenden Teilen des Robo-
tersystems muss der Hauptschalter ausgeschaltet und
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