derweitig abgesichert sind, so wirkt diese Ansteuerung auch in den
Betriebsarten T1 und T2 oder während eines anstehenden NOT-HALT.
Wenn mit dem Submit-Interpreter oder der SPS Variablen verändert werden,
die sich auf die Roboterbewegung auswirken (z. B. Override), so wirkt dies
auch in den Betriebsarten T1 und T2 oder während eines anstehenden NOT-
HALT.
Sicherheitsmaßnahmen:
Mit diesen Komponenten ist es möglich, über schreibende Zugriffe Program-
OPC-Server,
me, Ausgänge oder sonstige Parameter der Robotersteuerung zu ändern,
Remote Control
ohne dass dies von in der Anlage befindlichen Personen bemerkt wird.
Tools
Sicherheitsmaßnahme:
Wenn diese Komponenten verwendet werden, müssen Ausgänge, die eine
Gefährdung verursachen können, in einer Risikobeurteilung ermittelt werden.
Diese Ausgänge müssen so gestaltet werden, dass sie nicht ohne Zustim-
mung gesetzt werden können. Dies kann beispielsweise über eine externe Zu-
stimmeinrichtung geschehen.
Wenn diese Komponenten über eine Online-Funktionalität verfügen, ist es
Tools zur Konfi-
möglich, über schreibende Zugriffe Programme, Ausgänge oder sonstige Pa-
guration von
rameter der Robotersteuerung zu ändern, ohne dass dies von in der Anlage
Bussystemen
befindlichen Personen bemerkt wird.
Sicherheitsmaßnahme:
In den Test-Betriebsarten dürfen Programme, Ausgänge oder sonstige Para-
meter der Robotersteuerung mit diesen Komponenten nicht verändert wer-
den.
5.9
Angewandte Normen und Vorschriften
Name/Ausgabe
2006/42/EG:2006
2014/30/EU:2014
Stand: 27.03.2018 Version: Spez KR C4 compact V10
In T1 und T2 darf die Systemvariable $OV_PRO vom Submit-Interpreter
aus oder von der SPS nicht beschrieben werden.
Sicherheitsrelevante Signale und Variablen (z. B. Betriebsart, NOT-HALT,
Schutztür-Kontakt) nicht über Submit-Interpreter oder SPS ändern.
Wenn dennoch Änderungen notwendig sind, müssen alle sicherheitsrele-
vanten Signale und Variablen so verknüpft werden, dass sie vom Submit-
Interpreter oder der SPS nicht in einen sicherheitsgefährdenden Zustand
gesetzt werden können. Dies liegt in der Verantwortung des Systeminteg-
rators.
WorkVisual von KUKA
Tools anderer Hersteller
Definition
Maschinenrichtlinie:
Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie
95/16/EG (Neufassung)
EMV-Richtlinie:
Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
5 Sicherheit
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