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Personal - Kuka KR C4 compact Spezifikation

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KR C4 compact
Begriff
Stopp-Kategorie 0
Stopp-Kategorie 1
Stopp-Kategorie 1 -
Drive Ramp Stop
Stopp-Kategorie 2
Systemintegrator
(Anlagenintegrator)
T1
T2
Zusatzachse
5.2

Personal

Betreiber
Personal
30 / 93
Beschreibung
Die Antriebe werden sofort abgeschaltet und die Bremsen fallen ein.
Der Manipulator und die Zusatzachsen (optional) bremsen bahnnah.
Hinweis: Diese Stopp-Kategorie wird im Dokument als STOP 0
bezeichnet.
Der Manipulator und die Zusatzachsen (optional) bremsen bahntreu.
Betriebsart T1: Die Antriebe werden abgeschaltet, sobald der Robo-
ter steht, spätestens jedoch nach 680 ms.
Betriebsarten T2, AUT (KR C4), AUT EXT (KR C4), EXT (VKR C4):
Die Antriebe werden nach 1,5 s abgeschaltet.
Hinweis: Diese Stopp-Kategorie wird im Dokument als STOP 1
bezeichnet.
Der Manipulator und die Zusatzachsen (optional) bremsen bahnnah.
Betriebsart T1: Die Antriebe werden abgeschaltet, sobald der Robo-
ter steht, spätestens jedoch nach 680 ms.
Betriebsarten T2, AUT (KR C4), AUT EXT (KR C4), EXT (VKR C4):
Die Antriebe werden nach 1,5 s abgeschaltet.
Hinweis: Diese Stopp-Kategorie wird im Dokument als STOP 1 - DRS
bezeichnet.
Die Antriebe werden nicht abgeschaltet und die Bremsen fallen nicht
ein. Der Manipulator und die Zusatzachsen (optional) bremsen mit einer
bahntreuen Bremsrampe.
Hinweis: Diese Stopp-Kategorie wird im Dokument als STOP 2
bezeichnet.
Der Systemintegrator ist dafür verantwortlich, den Industrieroboter
sicherheitsgerecht in eine Anlage zu integrieren und in Betrieb zu neh-
men
Test-Betriebsart Manuell Reduzierte Geschwindigkeit (<= 250 mm/s)
Test-Betriebsart Manuell Hohe Geschwindigkeit (> 250 mm/s zulässig)
Bewegungsachse, die nicht zum Manipulator gehört, aber mit der Robo-
tersteuerung angesteuert wird. Z. B. KUKA Lineareinheit, Drehkipptisch,
Posiflex
Folgende Personen oder Personengruppen werden für den Industrieroboter
definiert:
Betreiber
Personal
Alle Personen, die am Industrieroboter arbeiten, müssen die Doku-
mentation mit dem Sicherheitskapitel des Industrieroboters gelesen
und verstanden haben.
Der Betreiber muss die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Dazu
gehört z. B.:
Der Betreiber muss seinen Überwachungspflichten nachkommen.
Der Betreiber muss in festgelegten Abständen Unterweisungen durchfüh-
ren.
Das Personal muss vor Arbeitsbeginn über Art und Umfang der Arbeiten so-
wie über mögliche Gefahren belehrt werden. Die Belehrungen sind regelmä-
Stand: 27.03.2018 Version: Spez KR C4 compact V10

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