5 Installation
83314001 1/2019-03 Et
Montage- und Betriebsanleitung
Öl-Brennwertkessel WTC-OB 20 ... 35-B
5 Installation
5.1 Anforderungen an das Heizwasser
In Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2035 gelten für das Heizwasser nachfolgende
Anforderungen.
Unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trinkwasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen).
Das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein (Porenweite max 25 μm).
Der pH-Wert muss bei 8,5 ±0,5 liegen.
Sauerstoffeintrag darf in das Heizwasser nicht erfolgen (max 0,02 mg/l).
Bei nicht diffusionsdichten Anlagenkomponenten muss das Gerät durch eine
Systemtrennung vom Heizkreis abgekoppelt werden.
5.1.1 Wasserhärte
Die zulässige Wasserhärte wird im Verhältnis zur Füll- und Ergänzungswassermen-
ge bestimmt.
Aus Diagramm ermitteln, ob Maßnahmen zur Wasseraufbereitung erforderlich
sind.
Wenn das Füll- und Ergänzungswasser im Bereich oberhalb der Grenzkurve liegt:
Füll- und Ergänzungswasser aufbereiten.
Wenn das Füll- und Ergänzungswasser im Bereich unterhalb der Grenzkurve liegt,
muss nicht aufbereitet werden.
Füll- und Ergänzungswassermenge in einem Anlagenbuch dokumentieren.
14
12
10
8
6
4
2
2
0
0
200
400
1
1 Füll- und Ergänzungswassermenge [Liter]
2 Gesamthärte [°dH]
24-144
600
800 1000 1200 1400 1600 1800 2000 2200 2400