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Installation; Anforderungen An Das Heizungswasser; Zulässige Wasserhärte Im Verhältnis Zur Füllwassermenge; Zulässige Ergänzungswassermenge - Weishaupt WTC-OB 20-A Montage- Und Betriebsanleitung

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83265501 • 1/2010-12 • Et
Montage- und Betriebsanleitung
Öl-Brennwertkessel WTC-OB 20 ... 35-A

5 Installation

5 Installation

5.1 Anforderungen an das Heizungswasser

Das Heizungswasser muss der VDI-Richtlinie 2035 oder vergleichbaren lokalen Vor-
schriften entsprechen.
Unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trinkwasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen),
das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein (Porenweite max 25 µm),
der pH-Wert muss bei 8,5 ± 0,5 liegen,
es darf kein Sauerstoffeintrag in das Heizungswasser erfolgen (max 0,05 mg/l),
bei nicht diffusionsdichten Anlagenkomponenten muss das Gerät durch eine Sys-
temtrennung vom Heizkreis abgekoppelt werden.
5.1.1 Zulässige Wasserhärte im Verhältnis zur Füllwassermenge
Aus Diagramm ermitteln, ob Maßnahmen zur Wasseraufbereitung erforderlich sind.
Liegt das Füllwasser im Bereich oberhalb der Grenzkurve:
Füll- und Ergänzungswasser aufbereiten.
Bei Füllwassermenge < 700 Liter und im Bereich unterhalb der Grenzkurve, muss
nicht aufbereitet werden.
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Füllwassermenge in Liter
Gesamthärte in °dH
5.1.2 Zulässige Ergänzungswassermenge
Füll- und Ergänzungswassermenge in einem Anlagenbuch dokumentieren.
Überschreitet die Ergänzungswassermenge den 2-fachen Anlageninhalt:
Füll- und Ergänzungswasser grundsätzlich aufbereiten (unabhängig von der Was-
serhärte).
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1300
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1900

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Diese Anleitung auch für:

Wtc-ob 25-aWtc-ob 30-aWtc-ob 35-a

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