5 Installation
83326601 1/2022-08 Et
Montage- und Betriebsanleitung
Gas-Brennwertkessel WTC-GB 15 ... 32-B
5 Installation
5.1 Anforderungen an das Heizwasser
Das Heizwasser muss der VDI-Richtlinie 2035 entsprechen.
Unbehandeltes Füll- und Ergänzungswasser muss Trinkwasserqualität haben
(farblos, klar, ohne Ablagerungen).
Das Füll- und Ergänzungswasser muss vorfiltriert sein.
Bei nicht diffusionsdichten Anlagenkomponenten muss das WTC durch eine
Systemtrennung vom Heizkreis getrennt werden.
Der pH-Wert vom Heizwasser muss zwischen 8,2 ... 9,0 liegen. Aufgrund der
Eigenalkalisierung vom Heizwasser darf die Messung vom pH-Wert frühestens
10 Wochen nach Inbetriebnahme durchgeführt werden. Der pH-Wert muss ggf.
angepasst werden, siehe VDI-Richtlinie 2035.
Über das Anlagenvolumen muss die maximal zulässige Gesamthärte bestimmt
werden [Kap. 5.1.2]. Das Füll- und Ergänzungswasser muss ggf. aufbereitet
werden [Kap. 5.1.3].
Die Füll- und Ergänzungswassermenge und die Wasserqualität im beiliegenden
Serviceheft dokumentieren (Druck-Nr. 835703xx).
5.1.1 Anlagenvolumen
Wenn keine Informationen über das Anlagenvolumen vorhanden sind, kann es aus
der Tabelle überschlägig geschätzt werden.
Bei Anlagen mit Pufferspeichern muss der Pufferinhalt mitberücksichtigt werden.
Heizsystem
Röhren- und Stahlradiatoren
Gussradiatoren
Plattenheizkörper
Lüftung
Konvektoren
Fußbodenheizung
(1
Bezogen auf den Heizwärmebedarf vom Gebäude.
30-208
Überschlägiges Anlagenvolumen
35/28 °C
55/45 °C
–
37 l/kW
–
28 l/kW
–
15 l/kW
–
12 l/kW
–
10 l/kW
25 l/kW
–
(1
70/55 °C
23 l/kW
18 l/kW
10 l/kW
8 l/kW
6 l/kW
–