Wartung, Reinigung und Desinfektion
7 Wartung, Reinigung und Desinfektion
7.1 Wartung
IhrRollstuhlistmitderCE-Kennzeichnungversehen.HiermitstelltderHerstellersicher,dass
diesesMedizinproduktinsgesamtdieAnforderungenderEURichtlinie93/42/EWGerfüllt.
GrundsätzlichistvorjedemEinsatzdieFunktionsfähigkeitdesRollstuhles,insbesondereder
Bremsen,zuüberprüfen.Sicherheitsmutternsolltennureinmalbenutztwerden.Nachmehrma-
ligemLösenmüssendieseMutternersetztwerden.
FallsSieMängelfeststellen,kontaktierenSiebitteumgehendIhrenautorisiertenFachhändler,um
diesezubeheben,insbesonderewennSiefeststellen,dasssichdasFahrverhaltenändertoder
derRollstuhlinstabilerwird.Wir empfehlen zudem eine regelmäßige Wartung alle 12 Monate
durch Ihren autorisierten fachhändler.DieinderfolgendenAuflistungbeschriebenenFunkti-
onensindindenangegebenenAbständenvomAnwenderzuprüfen.
Prüftätigkeit
FunktionsprüfungderBremsen
DurchhangderSitz-undRückenbespannung
FestigkeitdesFußbrettes
SichtprüfungderVerschleißteile(z.B.Bereifung,Lager)
VerschmutzunganLagern
BeschädigungenamGreifring
Luftdruck(sieheAngabeaufdemReifenmantel)
AbnutzungenanderFaltmechanik
PrüfungderSpeichenspannungdesAntriebsrades
PrüfungderSchraubverbindungen
32 | Ottobock
59
vor fahrtantritt monatlich
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60
¼ jährlich
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Motus CV/CS