3.3
NORMENTSPRECHUNG
Die Getriebe und Getriebemotoren sind nach dem aktuellen technischen Stand sowie unter Berücksichtigung
der anwendbaren Grundlegenden Sicherheitsanforderungen entwickelt.
Die Elektromotoren der Getriebemotoren entsprechen den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie
2006/95/EG und der Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit 2004/108/EG.
3.4
BETRIEBSGRENZEN UND -BEDINGUNGEN
Der vom Hersteller vorgesehene Einsatzzweck ist die industrielle Anwendung, wofür diese Getriebe
entworfen wurden.
Umgebungsbedingungen
Der Getriebebetrieb ist bei Umgebungstemperaturen im Bereich zwischen -20°C und +50°C zulässig.
●
Bei Umgebungstemperaturen zwischen -20°C und -10°C kann der Anlauf des Getriebes erst nach
schrittweisem und gleichförmigem Warmlaufen oder durch Betrieb im "Leerzustand", also "ohne
angeschlossene Last", erfolgen.
Die Last kann an die Getriebewelle angelegt werden, wenn die Temperatur des Getriebes mindestens
-10°C beträgt.
Das Getriebe darf in folgenden Umgebungen und Bereichen nicht installiert werden:
In Gegenwart von stark korrodierendem und/oder abrasivem Dampf, Rauch oder Staub.
●
Bei direktem Kontakt mit offenen Nahrungsmitteln.
●
Der Einsatz des Getriebes/Getriebemotors in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen oder in
Bereichen, in denen der Einsatz von explosionsgeschützten Komponenten vorgeschrieben wird,
ist - soweit nicht ausdrücklich vorgeschrieben - verboten.
Folgende Bedingungen müssen bei Ausrüstung des Getriebes mit Hilfskühlaggregaten (MCRW... und
MCRA...) oder Pumpen für Zwangsschmierung (MOP... und OP...) berücksichtigt werden:
zulässige Umgebungstemperatur: -10 °C ÷ +50°C
●
max. Ölbetriebsdruck: 10 bar
●
min. Anlauftemperatur:
●
Es handelt sich um die zur Gewährleistung einer Mindestviskosität des Schmiermittels von 1500 cSt
erforderlichen Temperatur, die in Abhängigkeit des verwendeten Öltyps allgemein zwischen +5°C ÷
+25°C schwankt.
Für die genauen Werte wird auf den jeweiligen Verkaufskatalog bzw. auf die Datenblätter der
Schmierstoffe und Lieferantenangaben verwiesen.
Unabhängig von der angegebenen Schutzart ist bei einer Installation im Freien für ausreichenden
Schutz gegen Sonneneinstrahlung, Witterungsverhältnisse sowie gegen Eindringen von Wasser
und Festkörpern zu sorgen, wobei in jedem Fall eine ausreichende Belüftung des Getriebes
garantiert sein muss.
BWH HDO_de - Übersetzung der Originalanleitung in italienischer Sprache - Rev 01_0 - 04/06/14
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