Funktionale Sicherheit
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Sicherheitstechnische Auflagen
9.3.4
Anforderungen an die Inbetriebnahme
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Betriebsanleitung – MOVIDRIVE
– Die Testimpulse auf den beiden P-Kanälen dürfen maximal 1 ms lang sein.
– Der nächste Testimpuls auf einem P-Kanal darf frühestens nach einer Zeit-
spanne von 2 ms erfolgen.
– Die Einschalt-Testimpulse dürfen in einem Paket von maximal 3 Testimpulsen
im Abstand von jeweils 2 ms zueinander erfolgen. Nach einem Paket muss
eine Pause von mindestens 500 ms eingehalten werden, bevor ein weiterer
Einschalt-Testimpuls oder ein weiteres Einschalt-Testimpulspaket erfolgen
darf.
– Die Testimpulse müssen in der Sicherheitseinrichtung überwacht werden. Bei
Erkennung eines Fehlers muss die Sicherheitseinrichtung eine geeignete Feh-
lerreaktion einleiten.
2-polig PM-schaltend:
•
Testimpulse können im ein- und ausgeschalteten Zustand erfolgen:
– Die Testimpulse auf dem P- und M-Kanal dürfen maximal 1 ms lang sein.
– Der nächste Testimpuls auf dem P- oder M-Kanal darf frühestens nach einer
Zeitspanne von 2 ms erfolgen.
– Die Einschalt-Testimpulse dürfen in einem Paket von maximal 3 Testimpulsen
im Abstand von jeweils 2 ms zueinander erfolgen. Nach einem Paket muss
eine Pause von mindestens 500 ms eingehalten werden, bevor ein weiterer
Einschalt-Testimpuls oder ein weiteres Einschalt-Testimpulspaket erfolgen
darf.
– Die Testimpulse müssen in der Sicherheitseinrichtung überwacht werden. Bei
Erkennung eines Fehlers muss die Sicherheitseinrichtung eine geeignete Feh-
lerreaktion einleiten.
1-polig P-schaltend:
•
Im ausgeschalteten Zustand dürfen keine Einschalt-Testimpulse auf der P-Leitung
erfolgen.
•
Im eingeschalteten Zustand:
– Der Ausschalt-Testimpulse auf dem P-Kanal darf maximal 1 ms lang sein.
– Der nächste Ausschalt-Testimpuls darf frühestens nach einer Zeitspanne von
2 ms erfolgen.
– Die Einschalt-Testimpulse dürfen in einem Paket von maximal 3 Testimpulsen
im Abstand von jeweils 2 ms zueinander erfolgen. Nach einem Paket muss
eine Pause von mindestens 500 ms eingehalten werden, bevor ein weiterer
Einschalt-Testimpuls oder ein weiteres Einschalt-Testimpulspaket erfolgen
darf.
– Die Testimpulse müssen in der Sicherheitseinrichtung überwacht werden. Bei
Erkennung eines Fehlers muss die Sicherheitseinrichtung eine geeignete Feh-
lerreaktion einleiten.
•
Zum Nachweis der realisierten Antriebssicherheitsfunktionen muss nach erfolgrei-
cher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Antriebssicher-
heitsfunktionen vorgenommen werden (Funktionsprüfung).
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system