ÜBERSCHLAGWARNUNG
Bei Geländewagen ist die Überschlaggefahr viel größer als bei anderen Fahrzeugen. Dieses Fahrzeug weist eine größere
Bodenhöhe und einen höheren Schwerpunkt im Vergleich zu vielen anderen für den Personentransport bestimmten Fahrzeugen
auf. Diese Eigenschaften ermöglichen bessere Leistungen bei Geländefahrten.
Bei unvorsichtigen Fahrstilen besteht jedoch die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.
Dadurch dass der Schwerpunkt höher liegt, unterliegt das Fahrzeug einer höheren Überschlaggefahr, wenn der Fahrer die
Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
Aus diesem Grunde sind enge Kurven und brüske Manöver oder andere unsichere Fahrbedingungen zu vermeiden, die zu
einem Verlust der Fahrzeugkontrolle führen könnten. Ein Nichtbeachten dieser Hinweise könnte zu Unfällen, Überschlagen des
Fahrzeugs, mit eventuell auch tödlichen Folgen führen. Vorsichtig fahren.
Die häufigste Ursache für Verletzungen oder tödlichen Folgen sind auf nicht angeschnallte Sicherheitsgurte des Fahrers oder
Beifahrers zurückzuführen. Bei einem Überschlagen ist die Verletzungsgefahr für nicht angeschnallte Insassen sehr viel größer
als für angeschnallte Personen. Die Sicherheitsgute müssen immer angeschnallt werden.
VORRICHTUNGEN ZUR „CYBER-SICHERHEIT"
Das Fahrzeug ist mit Schutzvorrichtungen gegen IT-Angriffe auf die elektronischen Systeme an Bord ausgestattet. Diese
wurden gemäß der aktuellsten technologischen Standards der Automobilindustrie entwickelt. Diese Vorrichtungen dienen der
Minimierung des Risikos von Hacker-Angriffen, der Installation von Viren oder anderem technologischem Schadmaterial, welche
die Funktionsweise und Leistung des Fahrzeugs beeinträchtigen und/oder zu dem Verlust sowie der unautorisierten Verbreitung
der persönlichen Daten des Käufers und/oder des Benutzers des Fahrzeugs führen könnten.
Diese Schutzvorrichtungen gegen IT-Angriffe dürfen vom Käufer des Fahrzeugs nicht entfernt, modifiziert oder geändert
werden. Der Hersteller übernimmt daher keine Verantwortung für negative Auswirkungen und/oder Schäden am Fahrzeug
und/oder am Käufer und/oder an Dritten, welche auf die Entfernung, Modifikation oder Änderung der Schutzvorrichtungen
gegen Hackerangriffe durch den Fahrzeugkäufer und/oder -Benutzer zurückgeführt werden können.