Der Traktor darf nur kurze Strecke (z.B. aus einem Gebäude nach außen) abgeschleppt werden.
Der beschädigte Traktor sollte minimal abgeschleppt werden, nur notwendige Strecke, um ihn dadurch vor
den potentiell gefährlichen Situation zu schützen. Sämtliche Bestimmungen der Rechtsvorschriften, die in
der Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.
Vorsicht: Es wird empfohlen, bei längeren Transportstrecken den Traktor auf einem Tieflader
zu transportieren. Sämtliche Rechtsvorschriften, die in der Straßenverkehrsordnung festgelegt sind,
einhalten.
Vorsicht: Der Traktor darf ohne Fahrer im Fahrersitz nicht abgeschleppt werden.
Vorsicht: Den Eingang der unbefugten Personen zum Fahrer während des Abschleppens nicht
ermöglichen.
TRAKTOR ABSCHLEPPEN
U18N137
123