Traktor abschleppen
Der Traktor darf nur kurze Strecke (z.B. aus einem Gebäude nach außen) abgeschleppt werden.
Der beschädigte Traktor darf nur minimal abgeschleppt werden, nur notwendige Strecke, um ihn dadurch vor
den potentiell gefährlichen Situation zu schützen. Befolgen Sie alle gesetzlichen Bestimmungen, die in der
Straßenverkehrsordnung festgelegt sind, insbesondere die Bestimmungen über das Abschleppen und
Bergen von Kraftfahrzeugen.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, bei längeren Transportstrecken den Traktor auf einem
Tieflader zu transportieren. Zugelassene maximale Breite und Höhe für den Straßenverkehr sind
einzuhalten. Prüfen, ob der Tieflader für das Gewicht des zu transportierenden Traktors geeignet ist.
ACHTUNG: Beim Abschleppen des Traktors muss der Bediener auf dem Fahrersitz sitzen.
GEFAHR: Den Eingang der unbefugten Personen zum Fahrer während des Abschleppens des
Traktors nicht ermöglichen.
FEHLERSUCHE
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