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06 Einsatzbereiche; Doppelsitzerflüge; Kunstflug - Swing HYBRID SPORT Betriebsanweisung

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06 Einsatzbereiche

Der Hybrid wurde als möglichst vielseitiger
Gleitschirm bzw. „Mini-Wing" entwickelt.
Er eignet sich für Thermikfliegen, Soaren,
Speedflying, Speeedriding, Hike & Fly &
Groundhandling.
Der Hybrid eignet sich nicht für Kunstflug.
Ebenfalls rät Swing davon ab, den Hybrid
an der Winde zu verwenden oder im
motorisierten Betrieb! Der Hybrid ist auch
kein Fallschirm!
GEFAHR
Der Hybrid ist kein Fallschirm!
Den Hybrid niemals für Öffnungen im
Freifall verwenden.
GEFAHR
Manöver, welche mit einem
Strömungsabriss verbunden sind,
dürfen mit dem Hybrid nicht geflogen.
Aufgrund der kleinen Flächen sind
diese Manöver mit unkalkulierbaren
Fluglagen und Gefahren verbunden.
Doppelsitzerflüge
Der Hybrid darf nicht als Tandemschirm
verwendet werden.

Kunstflug

In Deutschland ist Kunstflug mit dem
Gleitschirm, der im deutschen Recht unter
dem Begriff Luftsportgerät subsummiert
wird, verboten. Kunstflug wird in der
aktuellen
Flugbetriebsordnung
Flugzustände mit einer Neigung von mehr
als
135
Grad
Längsachse definiert.
Der Hybrid wurde nicht für den Kunstflug
entwickelt und getestet.
WARNUNG
Alle Formen von akrobatischen
Flugfiguren sind mit dem Hybrid
gesetzeswidrig und illegal. Der Pilot
begibt sich dabei in Lebensgefahr.
Beim Ausführen besteht die Gefahr von
unkalkulierbaren Fluglagen, die zu
Materialschäden und Strukturversagen
führen können.
als
Einsatzbereiche
um
die
Quer-
Kapitel 6
oder
29

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Diese Anleitung auch für:

Hybrid hike

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