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Funktion; Bestimmungsgemäße Verwendung; Umweltschutz - Kärcher KM 120/150 R P Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 1
– Die Einstell- und Lagerräume sowie die
Ausbesserungswerkstätten müssen gut
belüftet sein. Dabei ist zu beachten,
dass Flüssiggase schwerer als Luft
sind. Sie sammeln sich am Boden, in
Arbeitsgruben und sonstigen Boden-
vertiefungen an und können hier explo-
sionsgefährliche Gas-Luft-Gemische
bilden.

Funktion

Bild 1
Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Über-
wurfprinzip.
– Die Seitenbesen (3) reinigen Ecken
und Kanten der Kehrfläche und beför-
dern den Schmutz in die Bahn der
Kehrwalze.
– Die rotierende Kehrwalze (4) befördert
den Schmutz direkt in den Kehrgutbe-
hälter (5).
– Der im Behälter aufgewirbelte Staub
wird über den Staubfilter (2) getrennt
und die gefilterte Reinluft durch das
Sauggebläse (1) abgesaugt.
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Verwenden Sie dieses Gerät ausschließ-
lich gemäß den Angaben in dieser Be-
triebsanleitung.
 Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
– Diese Kehrmaschine ist zum Kehren
von verschmutzten Flächen im Außen-
bereich bestimmt.
– Nur KM 120/150 R LPG: Diese Kehr-
maschine ist auch zum Kehren von ver-
schmutzten Flächen im Innenbereich
bestimmt, soweit dieser ausreichend
belüftet ist.
– Das Gerät ist nur mit dem Anbausatz
StVZO für den Betrieb auf öffentlichen
Straßen verwendbar.
– Das Gerät ist nicht für die Absaugung
gesundheitsgefährdender Stäube ge-
eignet.
– An dem Gerät dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
– Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
– Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
– Das Gerät ist nur für die in der Be-
triebsanleitung ausgewiesenen Beläge
geeignet.
– Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
– Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
– Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
Geeignete Beläge
– Asphalt
– Industrieboden
– Estrich
– Beton
– Pflastersteine

Umweltschutz

Die Verpackungsmaterialien
sind recyclebar. Bitte werfen
Sie die Verpackungen nicht in
den Hausmüll, sondern führen
Sie diese einer Wiederverwer-
tung zu.
Altgeräte enthalten wertvolle
recyclingfähige Materialien, die
einer Verwertung zugeführt
werden sollten. Batterien, Öl
und ähnliche Stoffe dürfen
nicht in die Umwelt gelangen.
Bitte entsorgen Sie Altgeräte
deshalb über geeignete Sam-
melsysteme.
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Deutsch

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Diese Anleitung auch für:

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