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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung; Humanschwingung - Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung

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7
Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
Z
Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des
Flurförderzeugs hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des
Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die
Entsorgung der Batterie, der Betriebsmittel sowie der Elektronik und elektrischen
Anlage zu beachten.
Die Demontage des Flurförderzeugs darf nur durch geschulte Personen unter
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Vorgehensweise erfolgen.
8

Humanschwingung

Z
Schwingungen, die während der Fahrt im Laufe des Tages auf den Bediener
einwirken,
Humanschwingungen verursachen beim Bediener langfristig gesundheitliche
Schäden. Um die Betreiber zu unterstützen, die Einsatzsituation richtig
einzuschätzen, bietet der Hersteller die Messung dieser Humanschwingungen als
Dienstleistung an.
420
werden
als
Humanschwingungen
bezeichnet.
Zu
hohe

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Eks 208Eks 308Eks 312

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