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Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung Seite 278

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7.5.12
Durchführung der visuellen Prüfung am Rettungsgurt ARG 30
Vor jeder Anwendung muss der Rettungsgurt ARG 30 durch den Benutzer einer
visuellen Überprüfung unterzogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sich der
Rettungsgurt ARG 30 in einem einsatzfähigen und funktionstüchtigen Zustand
befindet.
Bei der visuellen Überprüfung darauf achten, dass:
– das tragende Gurtmaterial keine Beschädigungen wie Fehlstellen am Nahtbild,
Risse oder Scheuerstellen aufweist.
– die
Durchsteckschnallen
Beschädigungen, Verformungen und/oder Rissbildungen aufweisen.
– die Einhängeöse am Brustgurt und am Rückengurt keine Korrosionsschäden,
Beschädigungen, Verformungen und/oder Rissbildungen aufgrund mechanischer
Einwirkungen aufweisen.
– das Typenschild vorhanden und gut lesbar ist.
WARNUNG!
Bei Feststellen jeglicher Beschädigung am Rettungsgurt ARG 30 oder sollten Zweifel
an der Einsatzfähigkeit des Rettungsgurtes ARG 30 bestehen, darf dieser nicht
benutzt werden. Rettungsgurt ARG 30 dem Hersteller oder einem vom Hersteller
autorisierten Sachkundigen zur Prüfung übergeben.
276
keine
Korrosionsschäden,
mechanische

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Eks 208Eks 308Eks 312

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