9.15.5
Freigabe der Bedienpulte „Mitgängerbetrieb"
VORSICHT!
Quetschungen durch die Sicherheitsschranke
Beim Öffnen und Schließen der Sicherheitsschranke besteht Quetschgefahr im Arm-
und Beinbereich.
Beim
Öffnen
Sicherheitsschranke und Rahmen des Fahrerplatzes halten.
Beim
Schließen
Sicherheitsschranken und Fußraum des Fahrerplatzes halten.
Sicherheitsschranke ausschließlich an dem dafür vorgesehenen Griff öffnen oder
schließen.
VORSICHT!
Verletzungen beim Verlassen des Fahrerplatzes
Beim Verlassen des bis zu 200 mm angehobenen Fahrerplatzes besteht
Verletzungsgefahr für den Bediener.
Das Flurförderzeug ausschließlich mit dem Gesicht zum Flurförderzeug betreten
oder verlassen.
Beim Verlassen des Fahrerplatzes muss sich der Bediener am Kabinenrahmen
festhalten.
Der Bediener darf den über 200 mm angehobenen Fahrerplatz nicht verlassen.
Das Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Flurförderzeuge sowie
das
Übersteigen
Schutzgeländer oder Sicherheitsschranken) ist verboten.
Voraussetzungen
– Betriebsbereitschaft des Flurförderzeugs hergestellt, siehe Seite 182.
– Referenzfahrt des Haupthubs zur Justierung der Höhenanzeige durchgeführt,
siehe Seite 188.
374
335
336
337
26
19
der
Sicherheitsschranke
der
Sicherheitsschranke
der
Sicherheitseinrichtungen
333
334
333
335
336
337
keine
Körperteile
keine
Körperteile
(wie
die
zwischen
zwischen
Umwehrung,