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Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung Seite 227

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WARNUNG!
Unfallgefahr
Lastaufnahmemittel sowie unter dem angehobenen Fahrerplatz
Der Aufenthalt von Personen unter und auf dem angehobenen Lastaufnahmemittel
ist verboten. Des Weiteren ist der Aufenthalt von Personen unter dem angehobenen
Fahrerplatz verboten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen auf dem Lastaufnahmemittel angehoben werden.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen.
Nicht unter das angehobene und nicht gesicherte Lastaufnahmemittel treten und
sich darunter aufhalten.
Nicht unter den angehobenen und nicht gesicherten Fahrerplatz treten und sich
darunter aufhalten.
Z
Bei Flurförderzeugen mit Lastgitter und begehbarer Palette ist das Aufnehmen
oder Absetzen der Last in Abhängigkeit von der Palettenverriegelung in den
folgenden Abschnitten beschrieben:
• Flurförderzeug mit mechanischer Verriegelung (Rutschsicherungen) an den
Gabelzinken, siehe Seite 350.
• Flurförderzeug mit mechanischer Verriegelung am Gabelträger, siehe Seite 352.
• Flurförderzeug mit Halteklammer oder Haltekralle, siehe Seite 354
für
Personen
unter
und
auf
dem
angehobenen
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