2.5
Inspektion der Hubketten
Unzulässiger Verschleiß und äußere Beschädigungen:
HINWEIS
Entsprechend den offiziellen Vorschriften gilt eine Hubkette als verschlissen, wenn
sich die Hubkette im Bereich, welcher über das Umlenkrad geführt wird, um 2,0 %
gelängt hat.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch beschädigte Hubketten
Bei äußeren Beschädigungen der Hubkette umgehend ein Kettenaustausch
durchführen. Solche Beschädigungen führen zu Dauerbrüchen und somit zum
Reißen der Hubkette.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Hubkettentausch nur durch den speziell für diese Aufgabe geschulten
Kundendienst des Herstellers durchführen lassen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
WARNUNG!
Ist das Flurförderzeug mit zwei Hubketten ausgerüstet, müssen stets beide
Hubketten ausgetauscht werden. Nur dann ist eine gleichmäßige Lastverteilung auf
beide Ketten gewährleistet.
Beim Kettentausch auch die Verbindungsbolzen zwischen Kettenanker und Kette
erneuern.
Nur neue Originalteile verwenden.
Hubkettentausch nur durch den speziell für diese Aufgabe geschulten
Kundendienst des Herstellers durchführen lassen.
Z
Der Hersteller verfügt über einen speziell für diese Aufgaben geschulten
Kundendienst.
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