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Kommissionieren Und Stapeln; Gabelzinken Einstellen (O) - Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung

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Kommissionieren und Stapeln

5.1

Gabelzinken einstellen (o)

WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen.
Transportieren von Lasten außerhalb des zugelassenen Lastaufnahmemittels ist
verboten.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Behindert zu hochaufgepackte Last die Sicht nach vorn, ist rückwärts zu fahren.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Gabelzinkenabstand vor Aufnahme der Last prüfen, gegebenenfalls einstellen.
Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren.
WARNUNG!
Unfallgefahr durch falsch eingestellte Gabelzinken
Um die Last sicher aufzunehmen, müssen die Gabelzinken so weit wie möglich
auseinander und mittig zum Gabelträger eingestellt sein. Der Lastschwerpunkt muss
mittig zwischen den Gabelzinken liegen.
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