WARNUNG!
Unfallgefahr während des Hebens und Senkens im Mitgängerbetrieb
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs können Personen zu Schaden kommen.
Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Bewegungen des
Flurförderzeugs inklusive der Lastaufnahmemittel, Anbaugeräte, usw. gefährdet
sind.
Hierzu
gehört
Arbeitseinrichtungen, usw. erreicht werden kann.
Im Gefahrenbereich des Flurförderzeugs dürfen sich außer dem Bediener (in seiner
normalen Bedienposition) keine Personen aufhalten.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Das Flurförderzeug ist gegen Benutzung durch Unbefugte zu sichern, wenn die
Personen trotz Warnung den Gefahrenbereich nicht verlassen.
Nur vorschriftgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Nicht unter das angehobene Lastaufnahmemittel oder dem angehobenen
Fahrerplatz treten und sich darunter aufhalten.
Das Lastaufnahmemittel darf nicht von Personen betreten werden.
Es dürfen keine Personen angehoben werden.
Nicht in sich bewegende Teile des Flurförderzeugs greifen oder steigen.
auch
der
Bereich,
der
durch
herabfallende
Last,
371