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Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung Seite 180

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Sichtverhältnisse beim Fahren außerhalb des Schmalgangs
Der Bediener muss in Fahrtrichtung schauen und immer einen ausreichenden
Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben.
Werden Lasten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muss das
Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren (Flurförderzeug in Antriebsrichtung
fahren, siehe Seite 192). Ist dies nicht möglich, muss eine zweite Person als
Einweiser so neben dem Flurförderzeug hergehen, dass sie den Fahrweg einsehen
und gleichzeitig mit dem Bediener Blickkontakt halten kann. In diesem Fall darf nur
mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Vorsicht gefahren werden. Das
Flurförderzeug muss sofort zum Stillstand gebracht werden, sobald der Blickkontakt
zwischen Einweiser und Bediener verlorengeht.
Rückspiegel ausschließlich zur Beobachtung des rückwärtigen Verkehrraums
benutzen. Sind Sichthilfsmittel (Spiegel, Monitor, usw.) erforderlich, um eine
ausreichende Sicht zu gewährleisten, so ist das Arbeiten mit diesen Hilfsmitteln
sorgfältig zu üben.
Verhalten und Sichtverhältnisse beim Betrieb mit angehobenem Fahrerplatz
oder Lastaufnahmemittel
WARNUNG!
Unfallgefahr
Lastaufnahmemittel
Das Arbeiten mit angehobenem Fahrerplatz oder Lastaufnahmemittel kann zur
Beeinflussung der Sichtverhältnisse des Bedieners führen. Personen im
Gefahrenbereich des Flurförderzeugs können zu Schaden kommen. Der
Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Personen durch Bewegungen des
Flurförderzeugs inklusive der Lastaufnahmemittel, Anbaugeräte, usw. gefährdet
sind.
Hierzu
Arbeitseinrichtungen, usw. erreicht werden kann. Im Gefahrenbereich des
Flurförderzeugs dürfen sich außer dem Bediener (in seiner normalen Bedienposition)
keine Personen aufhalten
Bei Hydraulik- und/oder Fahrbewegungen sicherstellen, dass sich keine Personen
im Gefahrenbereich befinden.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen.
Die Arbeit mit dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den
Gefahrenbereich nicht verlassen.
Sicherungen gegen Absturz
Der Bediener darf den Fahrerplatz in angehobener Stellung nicht verlassen. Das
Übersteigen in bauliche Einrichtungen oder auf andere Flurförderzeuge aus dem
Fahrerplatz ist verboten. Das Über- und Besteigen der Sicherheitseinrichtungen
innerhalb des Fahrerplatzes, wie Schutzgeländer und Sicherheitsschranken, ist
ebenfalls verboten.
Bei
längs
möglicherweise nicht vom Fahrerplatz erreichbar. Der Betreiber muss dem
Bedienpersonal geeignete Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um die Packstücke
ohne Gefahr kommissionieren zu können.
178
beim
Betrieb
gehört
auch
der
eingelagerten
Europaletten
mit
angehobenem
Bereich,
der
durch
sind
Packstücke
Fahrerplatz
oder
herabfallende
Last,
ohne
Hilfsmittel

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