9.10
Flurförderzeug mit Lastgitter und begehbarer Palette (o)
WARNUNG!
Absturz beim Betrieb mit begehbaren Paletten
Der Fahrerplatz von Flurförderzeugen mit Lastgitter und begehbarer Palette kann bei
geöffneten Sicherheitsschranken bis zu einer definierten Standhöhe (maximal 1200
mm) angehoben werden. Die definierte Standhöhe des Fahrerplatzes kann durch
den Kundendienst des Herstellers eingestellt werden. Die Standhöhe darf den Wert
von 1200 mm nicht überschreiten.
Der Fahrerplatz von Flurförderzeugen mit Lastgitter und begehbarer Palette kann bei
geschlossenen Sicherheitsschranken bis zur maximalen Hubhöhe angehoben
werden.
Vor dem Betrieb des Flurförderzeugs ohne frontseitige Umwehrung oder
Abschrankung muss der Sicherungsgurt angelegt werden, siehe Seite 157. Ohne
angelegten Sicherungsgurt ist der Betrieb des Flurförderzeugs verboten.
Nur unbeschädigte Paletten mit passenden Abmessungen verwenden, für die die
Palettenumwehrung vorgesehen ist.
Nur unbeschädigte Paletten mit Palettenumwehrung (o) begehen.
Der Betrieb mit Einwegpaletten als begehbare Fläche ist verboten.
Voraussetzung
Bodenbeschaffenheit.
für
ein
störungsfreies
Arbeiten
ist
eine
einwandfreie
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