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Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung Seite 349

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WARNUNG!
Unfallgefahr durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten
Bevor eine Last aufgenommen wird, hat sich der Bediener davon zu überzeugen,
dass sie ordnungsgemäß palettiert und die zugelassene Tragfähigkeit des
Flurförderzeugs nicht überschritten ist.
Personen aus dem Gefahrenbereich des Flurförderzeugs weisen. Die Arbeit mit
dem Flurförderzeug sofort einstellen, wenn die Personen den Gefahrenbereich
nicht verlassen.
Nur vorschriftsgemäß gesicherte und aufgesetzte Lasten transportieren. Besteht
die Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen.
Transportieren von Lasten außerhalb des zugelassenen Lastaufnahmemittels ist
verboten.
Schadhafte Lasten dürfen nicht transportiert werden.
Behindert zu hochaufgepackte Last die Sicht nach vorn, ist rückwärts zu fahren.
Nicht die im Tragfähigkeitsschild angegebenen Höchstlasten überschreiten.
Gabelzinkenabstand vor Aufnahme der Last prüfen, gegebenenfalls einstellen.
Gabelzinken so weit wie möglich unter die Last fahren.
WARNUNG!
Gefahr beim Absetzen von Lasten
Ein für die Last ungeeigneter Lagerplatz kann beim Absetzen der Last beschädigt
werden. Des Weiteren können angrenzende Regalbauteile ebenfalls beschädigt
werden.
Last nur in Lagerplätzen absetzen, die für die Lagerung der Last (Abmessungen
und Tragfähigkeit) geeignet sind.
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