WARNUNG!
Wird das Symbol „Überbrückung Schlaffkettensicherung" nach dem Anheben des
Haupthubes um ca. 0,25 m nicht ausgeblendet, darf das Flurförderzeug erst nach
Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in Betrieb genommen werden.
Festgestellte Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten mitteilen.
Defektes Flurförderzeug kennzeichnen und stilllegen.
Flurförderzeug erst nach Lokalisierung und Behebung des Defektes wieder in
Betrieb nehmen.
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