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Ergänzende Sicherheitshinweise Für Den Mitgängerbetrieb - Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung

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9.15.2
Ergänzende Sicherheitshinweise für den Mitgängerbetrieb
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Bediener
Der Bediener muss über seine Rechte und Pflichten unterrichtet, in der Bedienung
des Flurförderzeugs unterwiesen und mit dem Inhalt dieser Betriebsanleitung
vertraut sein. Bei Flurförderzeugen, die im Mitgängerbetrieb verwendet werden, sind
bei der Bedienung Sicherheitsschuhe zu tragen.
Gefahren während des Mitgängerbetriebes
WARNUNG!
Verletzungen durch das Flurförderzeug während des Mitgängerbetriebs
Der Bediener kann sich während des Mitgängerbetriebs verletzen, z. B. während
gleichzeitiger Fahr- und Lenkbewegungen. Der Bediener kann sich unter anderem
zwischen dem Flurförderzeug und Hindernissen (z. B. Wänden, ...) einklemmen,
Fuß- und Beinverletzungen zuführen, usw..
Persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Sicherheitsschuhe, ...).
Flurförderzeug im Mitgängerbetrieb ausschließlich seitlich mit einem der beiden
Bedienpulten „Mitgängerbetrieb" bedienen.
Flurförderzeug im Mitgängerbetrieb mit besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit
bedienen.
Flurförderzeug und Hindernissen (z. B. Wänden, ...) eingehalten werden.
Im Schmalgang darf das Flurförderzeug nicht im Mitgängerbetrieb betrieben
werden.
Während des Mitgängerbetriebs dürfen sich keine Personen im Fahrerplatz
befinden.
370
Beispielsweise
muss
ein
ausreichender
Abstand
zwischen

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