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Last Absetzen - Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung

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5.3.3

Last absetzen

WARNUNG!
Gefahr beim Absetzen von Lasten
Ein für die Last ungeeigneter Lagerplatz kann beim Absetzen der Last beschädigt
werden. Des Weiteren können angrenzende Regalbauteile ebenfalls beschädigt
werden.
Last nur in Lagerplätzen absetzen, die für die Lagerung der Last (Abmessungen
und Tragfähigkeit) geeignet sind.
VORSICHT!
Aufsetzen oder Blockieren des Lastaufnahmemittels oder des Fahrerplatzes
Die Hubketten können beim Aufsetzen oder Blockieren des Lastaufnahmemittels
oder des Fahrerplatzes abschlaffen. Es besteht die Gefahr, dass das
Lastaufnahmemittel oder der Fahrerplatz schlagartig absackt, nachdem es nicht
mehr aufliegt oder sich die Blockade löst. Wenn das Lastaufnahmemittel oder der
Fahrerplatz schlagartig absackt, können die Hubketten oder die Hydraulikschläuche
beschädigt werden.
Beim Absenken des Lastaufnahmemittels oder des Fahrerplatzes darauf achten,
dass die Hubketten nirgends aufliegen und schlaff werden.
Lastaufnahmemittel oder Fahrerplatz vorsichtig anheben, bis die Hubketten wieder
gespannt sind und nirgends aufliegen.
Beim Anheben des Lastaufnahemittels oder des Fahrerplatzes darauf achten, dass
sich die Hydraulikschläuche in ihren Führungen befinden.
Bei einer Blockade, das Lastaufnahmemittel oder den Fahrerplatz vorsichtig
anheben, bis die Hubketten wieder gespannt sind. Ursache der Blockade prüfen,
ggf. beseitigen.
HINWEIS
Lasten
dürfen
Sicherheitseinrichtungen und nicht vor Betriebseinrichtungen, die jederzeit
zugänglich sein müssen, abgestellt werden.
Z
Bei Flurförderzeugen mit Lastgitter und begehbarer Palette ist das Aufnehmen
oder Absetzen der Last in Abhängigkeit von der Palettenverriegelung in den
folgenden Abschnitten beschrieben:
• Flurförderzeug mit mechanischer Verriegelung (Rutschsicherungen) an den
Gabelzinken, siehe Seite 350.
• Flurförderzeug mit mechanischer Verriegelung am Gabelträger, siehe Seite 352.
• Flurförderzeug mit Halteklammer oder Haltekralle, siehe Seite 354
Voraussetzungen
– Betriebsbereitschaft des Flurförderzeugs herstellen, siehe Seite 182.
– Last ordnungsgemäß aufgenommen, siehe Seite 226.
– Lagerplatz für die Lagerung der Last (Abmessungen und Tragfähigkeit) geeignet.
– Einwandfreie Bodenbeschaffenheit.
228
nicht
auf
Verkehrs-
und
Fluchtwegen,
nicht
vor

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