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Mitfahrbetrieb Im Fahrerplatz (O) - Jungheinrich EKS 210 Betriebsanleitung

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9.7

Mitfahrbetrieb im Fahrerplatz (o)

In der Betriebsanleitung des Flurförderzeugs ist im Kapitel E im Abschnitt
„Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des Flurförderzeugs" unter Punkt „Verbot
der Nutzung durch Unbefugte" eine Mitnahme von einer oder mehreren Personen im
Fahrerplatz oder auf dem Lastaufnahmemittel grundsätzlich verboten.
Wenn das Flurförderzeug für den Mitfahrbetrieb mit zusätzlicher Bedienkonsole
(Zweihandbedienung) ausgestattet ist, ist die Mitnahme einer zweiten Person
innerhalb des Fahrerplatzes gestattet.
WARNUNG!
Gefährdungen während des Mitfahrbetriebs ohne zusätzliche Bedienkonsole
Der Mitfahrbetrieb einer zweiten Person im Fahrerplatz ist nur mit einer zusätzlich im
Fahrerplatz angebrachten Bedienkonsole für die mitfahrende Person gestattet. Mit
dieser Bedienkonsole wird die Funktion „Zweihandbedienung" der mitfahrenden
Person überwacht. Die Zweihandbedienung stellt sicher, dass sich die mitfahrende
Person
während
Fahrerplatzes befindet.
Die zusätzliche Bedienkonsole ist nur während des Mitfahrbetriebs am
Flurförderzeug mitzuführen.
Der Bediener hat die im Fahrerplatz mitfahrende Person in die Bedienung
„Mitfahrbetrieb" einzuweisen und auf Gefahren hinzuweisen.
Beispiel:
Während der Fahr- oder Hydraulikbewegungen des Flurförderzeugs nicht aus dem
Fahrerplatz hinauslehnen.
Bei Nichtgebrauch ist die Bedienkonsole bei einer dafür beauftragten Person
aufzubewahren.
der
Fahrzeugbewegungen
innerhalb
der
Konturen
des
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