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Arbeiten Mit Dem Flurförderzeug; Sicherheitsregeln Für Den Fahrbetrieb - Jungheinrich DFG/TFG 16 A Betriebsanleitung

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Arbeiten mit dem Flurförderzeug
5.1
Sicherheitsregeln für den Fahrbetrieb
Fahrwege und Arbeitsbereiche: Es dürfen nur die für den Verkehr freigegebenen
Wege befahren werden. Unbefugte Dritte müssen dem Arbeitsbereich fernbleiben. Die
Last darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden.
Verhalten beim Fahren: Der Fahrer muß die Fahrgeschwindigkeit den örtlichen
Gegebenheiten anpassen. Langsam fahren muß er z.B. in Kurven, an und in engen
Durchgängen, beim Durchfahren von Pendeltüren, an unübersichtlichen Stellen. Er
muß stets sicheren Bremsabstand zu vor ihm fahrenden Fahrzeugen halten und das
Flurförderzeug stets unter Kontrolle haben. Plötzliches Anhalten (außer im Gefahrfall),
schnelles Wenden, Überholen an gefährlichen oder unübersichtlichen Stellen ist
verboten. Ein Hinauslehnen oder Hinausgreifen aus dem Arbeits- und Bedienbereich
ist verboten.
Sichtverhältnisse beim Fahren: Der Fahrer muß in Fahrtrichtung schauen und
immer einen ausreichenden Überblick über die von ihm befahrene Strecke haben.
Werden Ladeeinheiten transportiert, die die Sicht beeinträchtigen, so muß das
Flurförderzeug mit hinten befindlicher Last fahren. Ist dies nicht möglich, muß eine
zweite Person als Warnposten vor dem Flurförderzeug hergehen.
Befahren von Steigungen oder Gefällen: Das Befahren von Steigungen bzw.
Gefällen ist nur gestattet, wenn diese als Verkehrsweg ausgewiesen sowie sauber und
griffig sind und gemäß technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren werden
können. Dabei ist die Ladeeinheit stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges
Befahren und Abstellen des Flurförderzeuges an Steigungen bzw. Gefällen ist
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
Befahren von Aufzügen oder Ladebrücken: Aufzüge oder Ladebrücken dürfen nur
befahren werden, wenn diese über ausreichende Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer
Bauart für das Befahren geeignet und vom Betreiber für das Befahren freigegeben
sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen. Das Flurförderzeug muß mit der Ladeeinheit
voran in den Aufzug gefahren werden und eine Position einnehmen, die ein Berühren
der Schachtwände ausschließt. Personen, die im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst
betreten, wenn das Flurförderzeug sicher steht und müssen den Aufzug vor dem
Flurförderzeug verlassen.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last: Es dürfen nur vorschriftmäßig
gesicherte Lasten transportiert werden. Niemals Lasten befördern die höher als die
Spitze des Gabelträgers oder Lastschutzgitters gestapelt sind.
E 26
1203.D

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